Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot in Jena in Kraft getreten
Die untere Wasserbehörde der Stadt Jena informiert, dass die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern auf dem Stadtgebiet Jenas am 5.9.2025 in Kraft getreten ist. Eine Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Jena.
Verboten ist dann das Entnehmen von Wasser aus allen Fließgewässern, Standgewässern und Quellen sowohl mit Schöpfgefäßen als auch mit Pumpen. Alle dafür erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse werden für die Zeit der Gültigkeit der Allgemeinverfügung widerrufen. Nur das Schöpfen von Wasser zum Tränken von Vieh bleibt zulässig.
Ausgenommen von den Verboten ist auf Grund der gesteuerten Wasserzuführung aus den Saaletalsperren derzeit noch die Wasserentnahme aus der Saale. Die untere Wasserbehörde Jena weist jedoch darauf hin, dass hier zum Entnehmen von Wasser mittels Pumpe eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss.
Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde Jena werden die Einhaltung des Entnahmeverbotes Vorort kontrollieren. Bei Feststellung der Missachtung kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Allgemeinverfügung gilt unbefristet. Dies liegt in der seit Februar/März 2025 anhaltenden Niedrigwassersituation begründet. Das Winterhalbjahr 2024/2025 war bereits deutlich zu trocken und auch die Niederschläge im April bzw. Juli dieses Jahres haben die Abflüsse nicht nennenswert bzw. langfristig erhöhen können. Die gegenwärtige Niedrigwassersituation ist auch auf Grund der vorhandenen flächendeckenden trockenen bis außerordentlichen trockenen Böden als drastisch einzustufen.
Sollte sich die Lage durch das Auftreten langer bzw. ergiebiger Niederschläge längerfristig entspannen, kann das Entnahmeverbot aufgehoben werden.
Die Stadtverwaltung Jena wird rechtzeitig darüber im Amtsblatt, in der Presse sowie auf der Internetseite informieren.
Das Entnahmeverbot soll das Ökosystems Wasser als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Kleinstlebewesen schützen, das durch dauerhaft niedrige Wasserstände oder dem Trockenfallen von Gewässern erheblich geschädigt und nachhaltig gestört wird.
Weitere Informationen sind im Niedrigwasserportal des Freistaates Thüringen zu finden.
Zum Schluss bleibt der Appell an alle Bürgerinnen und Bürger sparsam mit dem kostbaren Gut „Wasser“ umzugehen.