Neue EU-Pflicht bei Überweisungen: Exakte Empfängernamen erforderlich
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt EU-weit eine neue Verpflichtung für Banken in Kraft: Bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen müssen Kreditinstitute den Empfängernamen mit dem IBAN-Kontoinhaber abgleichen. Ziel ist es, betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern.
Für die Stadt Jena und ihre Eigenbetriebe (Kommunalservice Jena, Kommunale Immobilien Jena, JenaKultur, Jenaer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und jenarbeit) bedeutet dies: Der Empfängername muss bei Überweisungen künftig exakt so angegeben werden, wie er im jeweiligen offiziellen Kontonamen hinterlegt ist – zum Beispiel „Kommunalservice Jena“ oder „Kommunale Immobilien Jena“.
„Selbst geringfügige Abweichungen im Namen – etwa Tippfehler, Zusätze oder alte Bezeichnungen – können zu Warnhinweisen, Zeitverzug oder sogar zur Ablehnung einer Zahlung führen“, erklärt die Stadt Jena.
Was ändert sich?
- Bei jeder SEPA-(Echtzeit-)Überweisung erfolgt ein automatischer Abgleich zwischen Empfängername und IBAN.
- Abweichungen im Empfängernamen können Warnmeldungen auslösen, die Bearbeitung verzögern oder zur Ablehnung der Zahlung führen.
- Diese Pflicht gilt EU-/EWR-weit für alle Zahlungsdienstleister.
Was ist zu tun?
Die Stadt Jena bittet alle Vertragspartner, Lieferanten und Kunden, ihre Stammdaten und Vorlagen zu prüfen. In Verträgen, Bestellungen, Leistungsnachweisen, Rechnungsfußzeilen und Zahlungsinformationen ist künftig ausschließlich der jeweilige exakte Empfängername der Stadt Jena oder des betroffenen Eigenbetriebs zu verwenden. Auch in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Empfängername exakt anzugeben ist.
Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass Zahlungen an die Stadt Jena und ihre Eigenbetriebe weiterhin reibungslos und ohne Verzögerungen ausgeführt werden.