Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ)
Die Stadt Jena nimmt seit 1. Oktober 2025 Projektanträge für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ) für das Förderjahr 2026 entgegen.
Seit 2019 wird das Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben« (LSZ) in den Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Das Landesprogramm nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote für Familien stärken und neue Impulse setzen. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten.
Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorarausgaben. Investitionen können nicht bezuschusst werden.
Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen Ihnen im Serviceportal der Stadt Jena zur Verfügung.
Antragsfrist ist der 07. November 2025.