Zwei Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wild- und Hausgeflügel in Thüringen hat der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland zwei Allgemeinverfügungen erlassen:
Allgemeinverfügung zur Aufstallung
Die erste regelt eine Stallpflicht für Geflügel in ausgewiesenen ornithologischen Risikogebieten entlang der Saale und der Weißen Elster. In Jena betrifft dies die Stadtteile Kunitz, Löbstedt, Maua sowie den nördlich des Steinbachs gelegenen Teil von Zwätzen.
Allgemeinverfügung zu Geflügelausstellungen und Verkauf
Die zweite Allgemeinverfügung betrifft Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln – etwa Geflügelschauen. Diese dürfen weiterhin stattfinden, müssen jedoch bestimmte Vorgaben erfüllen, beispielsweise die Durchführung in geschlossenen Räumen. Weitere Regelungen betreffen unter anderem den Gesundheitszustand der Tiere sowie den Kauf und Verkauf von Geflügel.