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Herbststeuerschätzung und Sozialausgaben verschärfen finanzielle Lage der Stadt Jena

26.11.2025

Die aktuelle Herbststeuerschätzung hat die angespannte Haushaltslage der Stadt Jena nicht wie erhofft entschärft. Dazu kommen Mehraufwendungen im Bereich der Sozialausgaben. Daher wird auch im Jahr 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen werden müssen.   

Nach aktuellen Prognosen wird die Stadt im Jahr 2025 rund 25 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer einnehmen als geplant – statt der bereits im Sommer erwarteten minus 19 Millionen Euro. Der prognostizierte Jahresfehlbetrag steigt auf nunmehr rund 56 Millionen Euro. Ursprünglich war die Stadt von einem Minus von 23 Millionen Euro ausgegangen. 

Neben den Entwicklungen im Bereich der Gewerbesteuer belasten den Haushalt auch die enorm gestiegenen Sozialausgaben in außergewöhnlich starkem Umfang. Hier wird aktuell mit einer Planüberschreitung von 12,7 Millionen Euro gerechnet. Dieser Trend ist bundesweit zu beobachten, wie auch der gemeinsamen Pressemitteilung der Hauptstädte aller deutschen Flächenländer vom 29.10.2025 zu entnehmen war. 

In Jena schlagen unter anderem die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege sowie Eingliederungshilfe im Jugendbereich zu Buche. 

Auch das Ergebnis des Eigenbetriebs Kommunale Immobilien Jena (KIJ) verschlechtert sich um rund 1,5 Millionen Euro und belastet damit auch den städtischen Haushalt. 

Die Verwaltung wird bis Mitte Dezember Vorschläge für die konkrete Höhe der Sperrbeträge sowie die betroffenen Budgets vorlegen. 

Einordnung der neuen Situation 

Die nun vorliegenden Zahlen zeigen eine deutlich schlechtere Entwicklung als noch im Sommer angenommen. Trotz der bereits eingeleiteten Konsolidierungsschritte – unter anderem Einsparungen innerhalb der Verwaltung und der Eigenbetriebe – reicht die Sperre im Jahr 2025 nicht aus, um das Haushaltsloch zu begrenzen. 

„Die aktuellen Zahlen haben uns unmissverständlich vor Augen geführt, dass wir im kommenden Jahr deutlich stärker gegensteuern müssen. Der neue Fehlbetrag ist kein Ergebnis einzelner Fehlentwicklungen, sondern Ausdruck einer bundesweiten, strukturellen Belastung der Kommunen. Wir handeln verantwortungsbewusst und frühzeitig, indem wir jetzt eine Haushaltssperre für 2026 vorbereiten“, so Bürgermeister und Finanzdezernent Benjamin Koppe. 

Er ergänzt: „Unser Ziel ist klar: die finanziellen Risiken begrenzen, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben verlässlich erfüllen und zugleich gezielt dort nachsteuern, wo Ausgaben vorübergehend aufgeschoben werden können. Die Menschen in Jena sollen sich darauf verlassen können, dass die Stadt trotz der schwierigen Lage handlungsfähig bleibt.“ 

Wie geht es weiter? 

Bis Mitte Dezember erarbeitet die Stadtverwaltung Vorschläge zur Ausgestaltung der neuen Haushaltssperre. Diese betreffen insbesondere: 

  • konkrete Sperrbeträge,
  • die zu priorisierenden Ausgabepositionen
  • sowie eine aktualisierte mittelfristige Finanzplanung. 

Diese werden anschließend dem Finanzausschuss und Stadtrat berichtet. Parallel dazu beobachtet die Verwaltung die finanzielle Entwicklung fortlaufend und wird – falls erforderlich – weitere Maßnahmen vorschlagen. 

Hintergrund: Was bedeutet eine Haushaltssperre? 

Eine Haushaltssperre ist ein Instrument der kommunalen Finanzsteuerung, das greift, wenn sich während des laufenden Haushaltsjahres abzeichnet, dass geplante Einnahmen nicht erreicht oder Ausgaben deutlich überschritten werden. Rechtsgrundlage ist § 22 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. 

Mit einer Haushaltssperre werden Ausgaben teilweise eingefroren – sie dürfen also nur noch nach gesonderter Prüfung getätigt werden. Wichtig: 

  • Die Sperre bedeutet keinen vollständigen Ausgabenstopp.
  • Gesetzlich vorgeschriebene und laufende Aufgaben bleiben uneingeschränkt gewährleistet.
  • Gesperrt werden solche Ausgaben, die aufschiebbar sind oder für die eine erneute Priorisierung notwendig ist, z.B. für noch nicht getätigte Anschaffungen.

Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und den Haushalt zu stabilisieren, ohne zentrale Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger infrage zu stellen.