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Hausrecht im Ernst-Abbe-Sportfeld

13.01.2026

Im Berufungsverfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht Jena ist heute der Rechtsstreit um die Erteilung von Hausverboten im Ernst-Abbe-Sportfeld beendet worden. Die Verfügungsklägerin FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH (FCC Spielbetriebs GmbH) hat den von ihr angestrengten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vollständig zurückgenommen, nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass es zugunsten der Stadt Jena entscheiden würde. Der Antrag der Verfügungsklägerin konnte bereits deshalb keinen Erfolg haben, da diese das landgerichtliche Urteil der Stadt nicht binnen der gesetzlichen Frist zugestellt hat. Die Kosten des Verfahrens trägt die FCC Spielbetriebs GmbH.

Der Rechtsstreit wurde nicht von der Stadt Jena eingeleitet, vielmehr hat die FCC Spielbetriebs GmbH um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und diesen Antrag nunmehr zurückgezogen. Anlass für das gerichtliche Vorgehen der Spielbetriebs GmbH war, dass nach weiteren städtischen Hausverboten im Sommer 2025 auch Angehörige der eigenen aktiven Fanszene des Vereins betroffen waren.

Bürgermeister Benjamin Koppe erklärt hierzu: 

„Entscheidend war für uns von Anfang an, dass die Stadt Jena als Eigentümerin des Ernst-Abbe-Sportfeldes handlungsfähig bleibt, wenn es bei Heimspielen zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und zu Straftaten kommt. Wenn die Mieterin ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss die Eigentümerin in solchen Situationen selbst eingreifen können. Dies dient dem Schutz aller anderen Besucher der Großveranstaltungen, der Sicherheitskräfte sowie der städtischen Infrastruktur."

Die Stadt Jena hatte der FCC Spielbetriebs GmbH bereits Ende November einen konkreten Vorschlag zur Ergänzung des Mietvertrages unterbreitet, um das Hausrecht der Stadt als Eigentümerin einvernehmlich und abschließend zu regeln. Ziel ist es, für künftige Veranstaltungen klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Handlungsgrundlage zu schaffen, die von beiden Seiten akzeptiert wird.

„Wir gehen als Stadt im nächsten Schritt nunmehr davon aus, dass die FCC Spielbetriebs GmbH im gemeinsamen Interesse an Rechtssicherheit und Sicherheit bei Großveranstaltungen bereit ist, den Mietvertrag entsprechend zu ergänzen und anzupassen", hält Benjamin Koppe abschließend fest.