Stadt Jena will mehr Handlungsspielraum für neuen Wohnungsbau
Mehr Möglichkeiten dringend benötigte Wohnbauflächen zu erwerben und neuen Wohnraum zu entwickeln: Das ist das Ziel mehrerer Vorkaufsrechtssatzungen, die die Stadt Jena am 21.05.2026 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit (SUA) vorgelegt hat.
Wenn der Stadtrat die Satzungen beschließt, erhält die Stadt die Möglichkeit, beim Verkauf bestimmter Grundstücke anstelle privater Käuferinnen oder Käufer einzutreten und die Flächen selbst zu erwerben. Grundlage dafür ist das Baugesetzbuch, das Gemeinden dieses besondere Vorkaufsrecht ermöglicht, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient.
„Jena braucht bezahlbaren Wohnraum und zugleich mehr Handlungsmöglichkeiten, um wichtige Flächen für die Stadtentwicklung langfristig zu sichern. Mit den Vorkaufsrechtssatzungen schaffen wir eine Option in die Flächeneigentümerschaft zu gelangen, um Wohnbaupotenziale Schritt für Schritt im Sinne der Bürger entwickeln zu können“, erklärt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt.
Mehr Handlungsspielraum bei der Wohnraumentwicklung
Hintergrund ist die angespannte Situation auf dem Jenaer Wohnungsmarkt. Die Nachfrage nach Wohnraum ist seit Jahren hoch. Gleichzeitig verfügt die Stadt nur über wenige eigene Flächen, die sich für Wohnungsbau eignen Ziel ist es deshalb, langfristig mehr bezahlbaren und preisstabilisierenden Wohnraum zu schaffen – auch, um Jena als Wohn- und Arbeitsstandort attraktiv zu halten.
Die geplanten Satzungen sind Teil des „Jenaer Baulandmodells Wohnen“, das der Stadtrat 2024 beschlossen hat. Bereits zuvor hatte die Stadt Jena verschiedene wohnungspolitische Strategien und Leitlinien entwickelt, um den kommunalen Handlungsspielraum bei der Wohnraumentwicklung zu stärken.
Geltungsbereich des Vorkaufsrechts
Die neuen Vorkaufsrechte sollen insbesondere dort gelten, wo Flächen gute Voraussetzungen für den Wohnungsbau bieten – etwa durch eine günstige Lage, eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder das Potenzial für viele neue Wohnungen. Zudem betrifft dies Gebiete, in denen die Entwicklung bislang durch komplizierte Eigentümerstrukturen erschwert wird.
Das sogenannte „Paket 1“ umfasst folgende Bereiche:
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Kapellendorfer Weg in Isserstedt
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Bereich an der Talschule im Ortsteil Kernberge
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An der Trebe in Wenigenjena
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Mädertal in Jena-Süd
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Closewitzer Straße in Jena-Nord
Wann das Vorkaufsrecht greift
Die Satzungen bedeuten nicht, dass Grundstücke enteignet werden oder auf den betroffenen Flächen unmittelbar gebaut wird. Ein Vorkaufsrecht kommt nur in Betracht, wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ihre Grundstücke verkaufen.
Voraussetzung ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag. Sobald die Stadt ordnungsgemäß über den Verkauf informiert wird, prüft sie innerhalb von drei Monaten anhand des Kaufvertrags, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen. Erst danach entscheidet sie, ob sie davon Gebrauch macht.
Durch das Vorkaufsrecht soll unter anderem verhindert werden, dass Grundstücke allein aus Spekulationsgründen gehandelt werden. In Fällen, in denen der vereinbarte Kaufpreis den geltenden Bodenrichtwert deutlich überschreitet, hat die Stadt das Recht, den zu zahlenden Betrag auf den tatsächlichen Verkehrswert zum Zeitpunkt des Kaufes zu begrenzen.
Ankauf möglicher Flächen durch KIJ
Der Ankauf möglicher Flächen erfolgt über den Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ). Über konkrete Bebauungspläne und mögliche Bauvorhaben entscheidet der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Zusammenhang werden auch Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Beteiligte eingebunden. Ebenso werden mögliche Auswirkungen auf Klima und Umwelt im weiteren Verfahren geprüft.
Die Vorkaufsrechtssatzungen sollen nach Beschlussfassung auf den Internetseiten der Stadt Jena veröffentlicht und zusätzlich im städtischen Kartenportal dargestellt werden.