Strategischer Rahmen für Wirtschaft, Wohnen und Freiräume bis 2035
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2006 – inzwischen haben sich Jena und sein Umland deutlich verändert. Eine seitdem angewachsene Einwohnerzahl, der weiter anhaltende Bedarf an Wohnraum, neue Unternehmensansiedlungen, veränderte Anforderungen an Mobilität und Infrastruktur sowie die Folgen des Klimawandels machen eine Aktualisierung des gesamtstädtischen Planungsrahmens erforderlich.
„Als Ergebnis eines intensiv geprüften und breit diskutierten Prozesses liegt uns nun ein fortgeschriebener Flächennutzungsplan vor, der fachlich belastbar und entscheidungsreif ist“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena. Der Beschluss soll noch vor der Sommerpause durch den Stadtrat gefasst werden.
Planungsgrundsätze werden bestätigt
In den vergangenen Jahren wurden Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange, Ortsteilräte, Beiräte und weitere Stellen mehrfach beteiligt. Der Vorentwurf des Planwerkes lag bereits 2023 öffentlich aus; der Entwurf wurde 2025 für zwei Monate öffentlich ausgelegt. Im Ergebnis der Offenlage des Entwurfes und der Abwägung aller Belange bleiben die Grundzüge der Planung erhalten. Die Anpassungen in der Planzeichnung beschränken sich im Wesentlichen auf redaktionelle Korrekturen, klarstellende Ergänzungen, Präzisierungen sowie nachrichtliche Übernahmen und Vermerke.
„Die Auswertung der Offenlage bestätigt die planerischen Leitgedanken der gesamtstädtischen Grundkonzeption. Das auf aktuellen Fachplanungen beruhende Planwerk erweist sich damit als tragfähige Grundlage für die kommenden Jahre.“ so Lange.
Gesamtstädtische Interessen im Einklang
Der Flächennutzungsplan führt unterschiedliche räumliche Ansprüche zusammen und bringt sie im gesamtstädtischen Interesse in Balance. Er beantwortet die zentrale Frage, wo Jena sich weiterentwickeln kann, ohne seine besonderen Qualitäten zu verlieren. Dabei baut das fortgeschriebene Planwerk auf zahlreichen bereits vorhandenen und vom Stadtrat beschlossenen Fachplanungen und Entwicklungskonzepten auf – unter anderem dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie den Konzepten zur Wohnbauflächenentwicklung, zur Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenentwicklung, zur Gartenentwicklung und zum Stadtklima.
„Der Flächennutzungsplan bündelt diese fachlichen Grundlagen zu einem übergeordneten Bild der beabsichtigten Stadtentwicklung“, erläutert Dirk Lange. „Er schafft Orientierung für Bürgerinnen und Bürger und bildet zugleich einen strategischen Rahmen für politische Prioritäten und das städtische Handeln. Jena soll sich weiterentwickeln können – aber nicht beliebig, sondern mit Blick auf die Stadt als Ganzes.“
Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird gestärkt
Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Stadt als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Jena will Arbeitsplätze sichern und Zukunftsbranchen, Wissenschaft, Technologie und Innovation räumlich ermöglichen. Gleichzeitig bleibt Wohnen eine der drängendsten sozialen Fragen der Stadtentwicklung. Der FNP schafft hierfür keine unmittelbaren Baurechte, aber er bildet die strategische Leitlinie, um Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Infrastruktur, Freiräume und Klimabelange in einem gesamtstädtischen Zusammenhang zu betrachten.
Stadt der kurzen Wege bleibt Leitprinzip
Dabei bleibt das Prinzip der kompakten Stadt ein wichtiger Leitgedanke: Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung, Kultur und Erholung sollen möglichst gut erreichbar bleiben. Kurze Wege stärken Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV, reduzieren Verkehrsdruck und schonen Ressourcen. So werden soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele miteinander verknüpft.
Grüne Freiräume wirken für Klima und Stadtqualität
Auch der Freiraum bleibt ein zentrales Qualitätsmerkmal Jenas. Die Gesamtbilanz des FNP zeigt, dass rund 80 Prozent des Stadtgebiets weiterhin als Freiflächen wie Landwirtschaft, Wald, Grün- und Wasserflächen dargestellt werden. Damit wird deutlich, dass Weiterentwicklung und Schutz nicht als Gegensätze verstanden werden. Vielmehr geht es um einen bewussten Umgang mit dem knappen Gut Fläche.
Der Flächennutzungsplan bringt gesamtstädtische Orientierung
„Jena braucht Entwicklungsmöglichkeiten für Wirtschaft, Wissenschaft und Wohnen. Gleichzeitig müssen Freiräume, Stadtklima, Landschaft und Lebensqualität gesichert werden. Genau diese Abwägung leistet der Flächennutzungsplan“, fasst Lange zusammen. „Gerade, weil die fachliche und öffentliche Befassung so umfassend war, ist es nun wichtig, den Blick auf das große Ganze zu richten und Jena einen Kompass für die Stadtentwicklung der nächsten zehn bis 15 Jahre zu geben.“ Der Verfahrensabschluss ist der folgerichtige nächste Schritt, damit Jena seine künftige Entwicklung wieder auf einer aktuellen und belastbaren Grundlage ausrichten kann.
Nutzen eines wirksamen Flächennutzungsplans für die Stadt Jena
Ein fortgeschriebener Flächennutzungsplan stärkt das strategische Flächenmanagement der Stadt. Entwicklungsprojekte und der damit verbundene Flächenerwerb können mit Blick auf die Gesamtstadt sinnvoll koordiniert werden. Gleichzeitig bildet er die Grundlage für künftige Bebauungspläne.
Er ist zudem wichtig für die Umsetzung des Jenaer Baulandmodells Wohnen. Das Baulandmodell ist als strategisches Konzept zur Steuerung der Bodennutzung angelegt, mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, kommunale Flächen aktiv zu entwickeln, privaten Flächeneinsatz zu steuern und sozialpolitische, städtebauliche und ökologische Ziele umzusetzen. Ein wirksamer Flächennutzungsplan gibt dafür den räumlichen Orientierungsrahmen.
Auch mit Blick auf neue Instrumente wie den sogenannten „Bau-Turbo“ gewinnt ein aktueller Flächennutzungsplan an Bedeutung. Die Bundesregierung hat den Bauturbo eingeführt, um Wohnungsbau zu beschleunigen. Der Flächennutzungsplan sorgt dafür, dass beschleunigte Entwicklungen strategisch eingebettet bleiben, städtebaulich sinnvoll gesteuert werden und soziale sowie ökologische Qualitäten gewahrt bleiben.
Die nächsten Schritte bis zur Wirksamkeit und Genehmigung
Im weiteren Verfahren soll der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss eine Empfehlung für den Stadtrat abgeben. Nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss des Stadtrates wird der fortgeschriebene Flächennutzungsplan dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt. Wirksam wird er erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar, welche Bodennutzungen langfristig vorgesehen sind. Er setzt einen Rahmen für einen langfristigen Zeithorizont von ca. 15 Jahren und stellt diese in einem grobmaschigen Strukturkonzept dar. Beispielsweise zeigt er, wo Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Landwirtschaftsflächen oder Waldflächen vorgesehen sind.
Anders als ein Bebauungsplan trifft der Flächennutzungsplan keine grundstücksscharfen Festsetzungen. Als so genannter „vorbereitender Bauleitplan“ schafft er kein unmittelbares Baurecht für einzelne Grundstücke und begründet keine direkten Rechtsansprüche für Bürgerinnen und Bürger. Er bindet vor allem die Verwaltung und bildet den Rahmen, aus dem Bebauungspläne zu entwickeln sind.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gehört gemäß Baugesetzbuch zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt.