Flächennutzungsplan Löbstedt: Einordnung zum Gartenareal
Im Rahmen seiner Ortsteil-Tour war Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche am 8.6. im Ortsteil Löbstedt zu Gast. Dabei wurde mit den Ortsteilräten sowie den Bürgerinnen und Bürgern intensiv über den neuen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Jena diskutiert. Ein Schwerpunkt war das Gartenareal zwischen Wiesenstraße und Löbstedter Straße, das zukünftig für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Aufgrund der Diskussionen vor Ort ist es der Stadt wichtig, über die Planungen zum Flächennutzungsplan und die Folgen für Löbstedt erneut zu informieren.
Flächennutzungsplan schafft kein unmittelbares Baurecht
Der Flächennutzungsplan ist ein strategischer Gesamtplan für die langfristige Entwicklung der Stadt. Als „vorbereitender Bauleitplan“ stellt er lediglich die Grundzüge der langfristigen städtebaulichen Entwicklung dar. Konkretes Baurecht entsteht erst auf den nachfolgenden Planungsebenen, insbesondere durch einen Bebauungsplan. In diesem gesetzlich geregelten Verfahren werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Der FNP ist keine Rechtsgrundlage für Enteignungen. Er schafft auch kein unmittelbares Baurecht für einzelne Grundstücke. Der Oberbürgermeister hatte entsprechenden Befürchtungen bereits in der Ortsteilratssitzung ausdrücklich widersprochen.
Zusammenführung fachlicher Planung und städtischer Beschlüsse
Der Flächennutzungsplan führt die unterschiedlichen räumlichen Ansprüche – zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe, Forschung, Soziales, Grün- und Freiräume – zusammen und bringt sie im gesamtstädtischen Interesse in Balance. Dabei basiert der Plan auf einer Vielzahl bereits vorhandener und vom Stadtrat beschlossener Fachplanungen und Entwicklungskonzepte. Diese Fachkonzepte, darunter das Wohnbauflächenkonzept, das Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenkonzept, das Gartenentwicklungskonzept oder das Stadtklimakonzept, wurden in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und nach intensiver Abwägung aller Belange jeweils durch den Stadtrat beschlossen. Der FNP plant also nicht aus sich heraus, sondern führt fachliche Planungen und städtische Beschlusslagen zusammen. Der FNP sichert Optionen – ob und wann eine Fläche entwickelt wird, hängt vom tatsächlichen Bedarf ab. Baurecht entsteht erst mit einem Bebauungsplan. Im Rahmen des gesetzlich geregelten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans haben alle Betroffenen erneut die Möglichkeit, ihre Belange vorzubringen.
Konzept für Fläche südlich des Steinbachs
Die geplante Gewerbefläche in Löbstedt war Teil dieses fachlichen Planungs- und Abwägungsprozesses. Die Fläche südlich des Steinbachs ist im aktuellen Konzept zur „Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenentwicklung Jena 2035“ (Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022) als Potentialfläche „Saalepark 3“ für eine langfristige gewerbliche Entwicklung ausgewiesen. Mit der Darstellung im FNP verfolgt die Stadt Jena das Ziel, den langfristigen Bedarf an Gewerbeflächen entlang der bestehenden Entwicklungsachse zwischen Bahnlinie und Wiesenstraße zu decken. Planerisches Ziel ist die Ergänzung der südlich und nördlich angrenzenden gewerblichen Standorte „Saalepark 2“ und „Löbstedt-Ost“. Die Fläche liegt außerdem in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Gewerbegebiet „Camburger Straße Teil 2“ (Egelsee) und ergänzt dieses sinnvoll. Für den Standort spricht weiterhin die gute verkehrliche Anbindung an das Straßen- und Wegenetz sowie an den ÖPNV. Die Entwicklung entspricht dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ und trägt zu einer nachhaltigen, kompakten Stadtstruktur bei. Entlang des Steinbachs soll darüber hinaus ein Grünzug entstehen, der Löbstedt mit der Saaleaue verbindet und öffentliches Grün für alle bietet.
Bereits sehr gute Ausstattung mit Gärten
Mit einer Gesamtfläche von 580 ha Gartenfläche, davon 148 ha Kleingärten, hat Jena eine sehr gute Ausstattung mit Gärten. Das Gartenentwicklungskonzept (Stadtratsbeschluss vom 21.03.2024) sieht nur für einen kleinen Teil dieser ausgedehnten Gartenflächen eine bauliche Entwicklung vor. Dabei handelt es sich vorrangig um Gärten im bebauten Stadtgebiet mit guten topografischen, stadträumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen. Die Gärten an der Löbstedter Straße gehören zu diesen im Gartenentwicklungskonzept benannten Flächen, die für die Aufgabe der Gartennutzung zugunsten von Bauland vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei nicht um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
Entwicklung der Stadt als Ganzes im Blick
Der Stadt ist bewusst, dass die heute als Freizeit- und Erholungsgärten genutzten Areale für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter eine hohe persönliche, familiäre und soziale Bedeutung besitzen. Der Stadtrat und die Verwaltung müssen jedoch die Entwicklung der Stadt als Ganzes im Blick behalten. Der sozialen und erholungsbezogenen Bedeutung der Gärten stehen gewichtige öffentliche Belange gegenüber, insbesondere die Sicherung arbeitsplatzrelevanter Entwicklungsmöglichkeiten und damit der erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt. Noch mehr als Gärten sind Gewerbeflächen – wie auch Wohnbauflächen – ein knappes Gut.