Mehr Platz zum Verweilen: Kampagne „Nimm Platz“ startet in Jena
Mehr Sitzgelegenheiten für eine lebendige Stadt: Im Rahmen der Kampagne „Nimm Platz“ können Gewerbetreibende künftig unkompliziert neue Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum schaffen. Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen haben die Möglichkeit, ansprechende Sitzgelegenheiten vor ihren Geschäften aufzustellen und so zum Verweilen in der Innenstadt und den Ortsteilzentren einzuladen.
Satzungsänderung schafft neue Möglichkeiten
Möglich wird dies durch die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Jena, die inzwischen in Kraft getreten ist. Öffentlich zugängliche Sitzgelegenheiten sind damit von den bisherigen Sondernutzungsgebühren befreit. Ziel der Neuregelung ist es, das Engagement von Gewerbetreibenden zu fördern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Für die Außengastronomie gelten weiterhin die bestehenden Regelungen.
„Mit der Anpassung der Satzung wollten wir gezielt Anreize schaffen, damit mehr öffentliche Sitzgelegenheiten entstehen. Dass dieses Angebot nun mit der Kampagne ,Nimm Platz‘ konkret umgesetzt wird, freut mich sehr. So schaffen wir gemeinsam Orte zum Verweilen und stärken gleichzeitig die Attraktivität unserer Innenstadt und unserer Ortsteile“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena.
Einfache Umsetzung für Gewerbetreibende
Die Kampagne richtet sich an Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen sowie weitere Gewerbetreibende in ganz Jena. Für die Genehmigung fällt keine Sondernutzungsgebühr an; erhoben wird lediglich eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 18 Euro. Zugelassen sind standsichere, gepflegte und werbefreie Sitzgelegenheiten. Die geplanten Standorte werden vorab durch den Kommunalservice Jena (KSJ) und die zuständigen Fachdienste der Stadtverwaltung geprüft.
Gemeinsam die Aufenthaltsqualität verbessern
Interessierte können sich an die Initiative Innenstadt Jena e. V. wenden. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt der Kommunalservice Jena (KSJ) den Sondernutzungsbescheid.
Mit „Nimm Platz“ wird eine Idee umgesetzt, die aus der Überarbeitung der Sondernutzungsgebührensatzung hervorgegangen ist: Öffentliche Räume sollen nicht nur Verkehrsflächen sein, sondern Orte der Begegnung und des Aufenthalts.
„Nimm Platz“ – auf einen Blick
Wer kann mitmachen?
Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Dienstleistungsunternehmen sowie weitere Gewerbetreibende in Jena (ausgenommen Gastronomiebetriebe).
Welche Sitzgelegenheiten sind erlaubt?
Bänke, Stühle, Sessel oder andere kreative Sitzgelegenheiten – standsicher, gepflegt und werbefrei.
Was kostet die Genehmigung?
Für die Aufstellung fällt keine Sondernutzungsgebühr an. Es wird lediglich eine einmalige Verwaltungsgebühr von 18 Euro erhoben.
Wie läuft die Genehmigung ab?
Die geplanten Standorte werden gemeinsam mit dem Kommunalservice Jena und den zuständigen Fachdiensten der Stadtverwaltung geprüft. Anschließend wird der Sondernutzungsbescheid erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- kurze Beschreibung der Sitzgelegenheit
- möglichst ein Foto
- gewünschter Aufstellort
Ansprechpersonen
- Innenstadt: Initiative Innenstadt Jena e. V.
E-Mail: citymanagement@innenstadt-jena.de - Ortsteile: die jeweiligen Ortsteilräte