Stellungnahme der Stadt Jena zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera
Das Verwaltungsgericht Gera hat im Eilverfahren über den Auflagenbescheid für die Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena in der Saison 2026/2027 entschieden. Für Spiele mit erhöhtem Risiko soll daher bei Kapazitätsreduzierungen die verbandsrechtliche Grenze von 90 Prozent (statt bisher etwa 80 Prozent) des zugelassenen Fassungsvermögens der Stehplatzbereiche gelten. Die Stadt Jena wird die verfahrens- und begründungsbezogenen Anforderungen des Gerichts vollständig umsetzen und wie gefordert einzelfallbezogen entscheiden.
Von größerer Bedeutung als die Zahl ist dabei die rechtliche Klärung, die der Beschluss in einer anderen Frage bringt: die Kapazität und die Verortung. Die heutige Unterbringung der aktiven Fanszene auf der Südtribüne ist das Ergebnis eines früheren Kompromisses zwischen Sicherheitsbehörden, Stadionbetreiber und Fanszene. Der Stadtrat hatte per Beschluss vom 14. November 2018 ursprünglich eine möglichst weitgehende räumliche Trennung vorgesehen: die Gästefans im Süden, die aktive Heimfanszene im Norden. Die spätere Rückkehr der aktiven Fanszene in den Süden beruhte auf einem gemeinsam getragenen Grundkonsens über die besonderen Sicherheitsbedingungen dieser Lösung.
Das Verfahren gegen die Stadt Jena wurde vereinsseitig durch den Vizepräsidenten des FC Carl Zeiss Jena, Rechtsanwalt Tom Hilliger, geführt, dessen Kanzlei die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH als Prozessbevollmächtigte vertritt. Zur Verortung hat das Gericht die Beteiligten ausdrücklich befragt. Beide haben übereinstimmend erklärt, dass es keine Zusage, keinen Vertrag und keine sonstige rechtsverbindliche Erklärung gibt, nach der der aktiven Heimfanszene der Block N in der Südkurve vorzuhalten wäre. Das Gericht hat dazu festgestellt, dass das Interesse am Belegen eines bestimmten Stadionblocks über die allgemeine Handlungsfreiheit hinaus keine rechtlich geschützte Position ist und dass eine gefahrenreduzierende Verlegung der aktiven Fanszene, sofern sie im Einzelfall auf Grundlage einer zureichenden Gefahrenprognose erforderlich wird, gegenüber einer Kapazitätsbegrenzung das mildere Mittel darstellt.
Für die Sicherheitsbehörden folgt daraus eine veränderte Prüfreihenfolge. Wo die unmittelbare Nachbarschaft zweier verfeindeter aktiver Fanszenen auf derselben Tribüne, getrennt lediglich durch einen etwa 50 Meter breiten Pufferblock, das Eskalationsrisiko erzeugt, ist künftig nicht in erster Linie die Zuschauerzahl zu senken, sondern der Abstand zu vergrößern. Die Stadt Jena wird für jedes Risikospiel eine dokumentierte, einzelfallbezogene Gefahrenprognose erstellen und den Verein zuvor förmlich anhören. Ergibt diese Prüfung, dass die räumliche Nähe der maßgebliche Risikofaktor ist, wird die Verlegung der aktiven Heimfanszene in einen deutlich weiter vom Gästebereich entfernten Stadionbereich angeordnet werden müssen. Die Südtribüne könnte in diesem Fall deutlich höher ausgelastet werden als bisher.
Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Benjamin Koppe erklärt dazu:
„Der bisherige Weg hat allen Seiten etwas abverlangt: der Polizei, dem Stadionbetreiber, der Stadt und auch der Fanszene. Genau deshalb hat er über Jahre gehalten. Dass die Vereinsführung ihn aufgekündigt hat, bedauere ich sehr. Vor Gericht hat der Verein nun selbst erklärt, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Block gibt. Das ist die eigentliche Botschaft dieses Beschlusses. Wer die volle Kapazität für Risikospiele fordert, kann sie bekommen, aber eben nicht mit aktiver Fanszene fünfzig Meter neben dem Gästeblock."