Neustart für die Vermarktung im Wohngebiet „Am Oelste“
Der Stadtrat hat mit seiner Beschlussfassung am 30.09.2026 die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Wohngebiets „Am Oelste“ angepasst. Damit werden die Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung sowie die veränderten wirtschaftlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Der zuständige städtische Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ) vermarktet das Wohngebiet seit Ende 2021. In zahlreichen Gesprächen mit Interessenten wurden insbesondere die Auswirkungen der deutlich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten auf die Realisierung von Bauvorhaben deutlich. Gestiegene Bau- und Finanzierungskosten haben die Bauwirtschaft in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Gleichzeitig bleibt der Wohnungsmarkt in Jena angespannt und der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum hoch. Um die bereits erschlossenen Flächen im Wohngebiet Am Oelste für eine Entwicklung zu aktivieren, sollen deshalb Hürden für die Realisierung von Bauvorhaben abgebaut werden.
Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Verzicht auf die bisher vorgesehene Anwendung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Verankerung des Jenaer Modells zum Sozialwohnungsbau. Die zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Baukosten machen eine wirtschaftliche Gegenfinanzierung über Mieten in Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) unter den bisherigen Bedingungen nicht möglich.
Mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
Gleichzeitig hält die Stadt Jena an ihrem Ziel fest, einen Anteil von 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu schaffen. Für den Geschosswohnungsbau auf den Baufeldern E und F bleibt daher ein entsprechender Mindestanteil vorgesehen. Eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung ist inzwischen wieder möglich: Seit Juni 2026 gilt in Thüringen eine neue Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau. Auch aufgrund der zuvor geltenden, nicht tragfähigen Förderbedingungen waren die Flächen für den Geschosswohnungsbau am Oelste in den vergangenen Jahren nicht ausgeschrieben worden.
Darüber hinaus schafft der festgelegte Grundstückspreis zusätzliche Planungssicherheit für potenzielle Interessenten und erhöht damit die Attraktivität der Ausschreibung.
Bestandteil des vom Stadtrat gefassten Beschlusses ist neben den geänderten Rahmenbedingungen für die nächste Grundstücksausschreibung auch die Aufteilung der Baufelder. Zwei der drei Baufelder umfassen dabei sowohl Flächen für Geschosswohnungsbau als auch Bereiche, die gemäß Bebauungsplan für Reihenhäuser vorgesehen sind. Durch die flexible Aufteilung des nächsten Loses kann ein breiterer Kreis potenzieller Bauherren und Projektentwickler angesprochen werden. Je nach gewähltem Baufeld können Bauvorhaben mit rund 35 bis zu 180 Wohneinheiten realisiert werden. Neben größeren Projektentwicklern kommen damit beispielsweise auch lokale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder Bauherrengemeinschaften als Interessenten infrage.
„Wir möchten die bereits erschlossenen Flächen im Wohngebiet Am Oelste einer tragfähigen Entwicklung zuführen. Dafür passen wir die Vergabebedingungen an die aktuellen Rahmenbedingungen an und behalten gleichzeitig unsere städtebaulichen und sozialen Ziele im Blick“, sagt Stadtentwicklungsdezernent Dirk Lange.
Neben den Regelungen zur Grundstücksausschreibung für den Geschosswohnungsbau hat der Stadtrat auch eine flexiblere Vermarktung der Reihenhausgrundstücke beschlossen. Ziel ist eine vereinfachte und passgenaue Vergabe der Grundstücke an private Bauherren, Bauherrengemeinschaften und auch professionelle Marktakteure.