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Zum Osterspaziergang in die Natur: bitte mit Rücksicht!

31.03.2021

Die Ostertage stehen vor der Tür und viele von uns werden die Zeit sicher nutzen, in der wunderschönen Natur um unsere Stadt herum etwas Entspannung und Erholung zu finden – gerade in Zeiten der Pandemie.

Beim Eintreten in unsere Wiesen und Wälder werden Sie vielerorts das bekannte »Eulenschild« bemerken – Sie betreten nun ein Naturschutzgebiet. Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um seltene Pflanzen und Tiere in ihren Lebensräumen zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Jede Person ist gefragt, dazu seinen Beitrag zu leisten.
 

Ein Hund ist im Naturschutzgebiet an der Leine zu führen

Sie wollen Ihren Hund mit zum Osterspaziergang nehmen? Ein tolles Erlebnis für Ihren Vierbeiner und kein Problem, solange Sie einige einfache Regeln beachten. Denken Sie bitte daran: Frühlingszeit bedeutet auch »Geburtstag« in der Natur. Überall erwacht das Leben. Am Boden brütende Vögel haben begonnen Eier zu legen und ihre Jungen aufzuziehen, Rehkitze liegen nun geduckt in den Wiesen, um nicht entdeckt zu werden. Sie alle brauchen nun vor allem Eines: viel Ruhe. Tragen Sie dazu bei, dass die Tierwelt in den Schutzgebieten, aber auch in der restlichen Natur den Rückzugsraum findet, den sie benötigt - nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Auch Ihren vierbeinigen Freund selbst bewahren Sie damit übrigens vor unliebsamen Überraschungen: Fuchsbandwurm und Räude-Milben machen vor unseren Haustieren nicht halt. Außerdem sind Wildschweine wahre »Löweneltern« und verteidigen ihren Nachwuchs, wenn man diesem zu nahekommt. 

Fahrzeuge nicht auf Wiesen parken

Vielleicht haben Sie vor, mit dem Auto ein Stückchen vor die Tore der Stadt zu fahren, um Ihren Spaziergang direkt in der Natur zu starten. Dann nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Parkplätze, und stellen Ihr Fahrzeug nicht auf der Wiese ab. Was viele vielleicht nicht wissen: die meisten Wiesen in den Naturschutzgebieten sind an Landwirte verpachtet, welche als wichtige Mitstreiter im Naturschutz durch Beweidung oder Mahd dafür sorgen, dass die artenreichen Wiesen erhalten bleiben. Vergegenwärtigen Sie sich bitte: Zerfahren der Wiesen mit Autos oder Austreten von Trampelpfaden abseits der ausgewiesenen Plätze und Wege hinterlässt nicht einfach nur hässliche Spuren in der Landschaft – es können unseren Landwirten dadurch ernste wirtschaftliche Schäden bis hin zur Sanktionierung durch die Landwirtschaftsbehörde entstehen!
 

Für Naturschutzgebiete gelten klare Regelungen

Übrigens enthalten in allen Naturschutzgebieten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen klare Regelungen: so sind unangeleintes Laufenlassen von Hunden, Befahren der Schutzgebiete mit Fahrzeugen, wildes Parken oder Betreten abseits der Wege verboten und können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Denken Sie aber immer daran: diese Regelungen wurden nicht erlassen, um Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, sondern weil sie zum Schutz und zum Erhalt unserer unvergleichlich reichen Natur um unsere Lichtstadt notwendig sind.

Frohe Ostern!