Geflügelpest: Sperrbezirk ab 24.04. 2021 aufgehoben
Der ehemals amtlich festgestellte Sperrbezirk (Allgemeinverfügung vom 01.04.2021 GZ: TG/523-11-V-70/21) wird ab 24.04. 2021 als Beobachtungsgebiet festgelegt.
Die Grenzen des Beobachtungsgebietes sind der Karte entnehmbar.