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Kurzfristige Baumfällungen und Rückschnittarbeiten an zwei weiteren Saalebrücken nötig

21.02.2022

An zwei Saalebrücken im Jenaer Stadtgebiet sollen noch im Februar zur Verkehrssicherung Schnittarbeiten an einzelnen Gehölzen durchgeführt werden. Betroffen sind die Straßenbrücke Kunitz und die Fußgängerbrücke Am Gries. 

Matthias Weitsch, beim KSJ für die Unterhaltung der Jenaer Brücken zuständig, erklärt dazu: »Konkret geht es bei den jetzt noch anstehenden Arbeitender allem darum, einzelne Äste zu entfernen, welche bei Wind an die Brückenbauwerke schlagen oder die Bausubstanz durch zu starke Verschattung und damit Vernässung schädigen.« 

Außerdem stehen an beiden Brücken wieder gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen der Bauwerke an, welche mit einem speziellen Brückenuntersichtgerät durchgeführt werden, wofür ein freier Arbeitsraum von ca. 5 Meter beiderseits der Brücken erforderlich ist. Um das zu ermöglichen müssen am östlichen Ende der Straßenbrücke Kunitz eine Weide und eine Esche gefällt werden. 

»Bei dem Bereich handelt es sich nicht um einen Auwaldbiotop wie an der Camsdorfer Brücke« betont Frank Hünefeld, Leiter der unteren Naturschutzbehörde Jena. 

Zu berücksichtigen ist jedoch auch bei Arbeiten im Zuge der Verkehrssicherungspflicht der Artenschutz. Aus diesem Grunde wurden die beiden zur Fällung anstehenden Bäume von Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde bei einer gemeinsamen Vor-Ort-Begehung mit den Brückenverantwortlichen von KSJ letzte Woche genau unter die Lupe genommen. 

»Dabei wird genau nachgeschaut, ob in den Stämmen und Ästen Baumhöhlen vorhanden sind, welche Vögeln und Fledermäusen als Brutstätte und Quartier dienen, oder ob an einem Baum bereits eine Vogelbrut im Gange ist« erläutert der promovierte Biologe Hünefeld. 

Auch auf Anwesenheitszeichen geschützter Käferarten, wie zum Beispiel austretender Mulm im Stammfußbereich, wird bei der Kontrolle geachtet. Im Ergebnis der Inaugenscheinnahme konnte dann Entwarnung gegeben werden: an den beiden Bäumen konnten keine Höhlen oder Nester festgestellt werden. Bei den wenigen anderen Maßnahmen handelt es sich lediglich um Einkürzungen einzelner Äste und die Entfernung von Jungaufwuchs im unmittelbaren Nahbereich der Brücken. Die Maßnahmen werden bis zum 28.02. durchgeführt, da nach diesem Zeitpunkt laut Bundesnaturschutzgesetz keine größeren Gehölzschnitte mehr erfolgen sollen: Grund dafür ist die Hauptbrutzeit der Vogelwelt.