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Information zur Vollsorgevollmacht

16.03.2022

Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer bei einem plötzlichen Unfall oder Krankheit über persönliche Angelegenheiten verfügen darf.

Auf welche Bereiche sich diese Vollmacht bzw. Verfügung erstrecken soll, kann individuell entschieden werden.

Die Betreuungsbehörde der Stadt Jena informiert und berät nach Terminvereinbarung regelmäßig zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht und hält aktuelle Formulare bereit. Mit solch einer Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. 

Da solche Vollmachten nicht immer vorliegen, werden stets im Ehrenamt tätige Gerichtsbetreuer gesucht. Auch über diese Tätigkeit berät der Fachdienst Soziales.

Kontakt:  Frau Lindner, Betreuungsbehörde der Stadt Jena, Tel. 03641 - 49 46 45.