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Frist für Meldungen Impfstatus verlängert

19.04.2022

Seit 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Einrichtungen, die von der Impfpflicht betroffene Personen beschäftigen, hatten bis Mitte April den Impfstatus der Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt Jena zu melden.

Da es bei der elektronischen Meldung zur technischen Problemen kam, wurde die Frist bis zum Freitag, 6. Mai 2022 verlängert. Falls noch nicht geschehen, werden die benannten Einrichtungen gebeten, die Meldung zu veranlassen.

Informationen und den Link zum Impfportal finden Sie hier: 
https://gesundheit.jena.de/de/einrichtungsbezogene-impfpflicht