Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Bodenmarkierungen auf Radwegen

05.06.2020

Mit einer charmanten Offensive möchte die Stadt Jena insbesondere einem Zwist zwischen Radfahrern und Landwirten beikommen. Unter dem Motto "Rücksicht kommt an." wurden Wege mit einer freundlichen Markierung gekennzeichnet, die sowohl vom landwirtschaftlichen Verkehr als auch von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden.

Pünktlich vor Beginn der Sommersaison wurden sieben dieser Markierungen aufgebracht. Weitere können je nach Bedarf folgen.

Die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Jena Frau Ulrike Zimmermann und der Fachdienstleiter Stadtentwicklung Herr Lars Liebe bitten alle Nutzer solcher mehrfach genutzten Wege um gegenseitige Rücksichtnahme. Dies betrifft alle Verkehrsteilnehmer: also Fußgänger, Radfahrer und den landwirtschaftlichen Verkehr. 

Ich denke, es sollte selbstverständlich sein, an die Seite zu fahren oder anzuhalten, wenn ein Traktor oder Gespann passieren möchte. Auch zwischen Joggern, Gassigehern und Skatern bewährt sich ein freundlicher Umgangston und ein Bitteschön und Dankeschön,

so die Radverkehrsbeauftragte.

Lars Liebe merkt an, dass er erst vor Kurzem ein Gespräch mit einem regionalen Landwirt hatte in dem dieser von seinen alltäglichen Erlebnissen berichtete: Der Landwirt, der auch mit seinem PKW zu den Feldern fahren muss, um deren Zustand zu kontrollieren, wird von Radfahrern leider oft regelrecht beschimpft. Hier muss also betont werden, dass landwirtschaftlicher Verkehr nicht nur aus Traktor- oder Mähdrescherfahrten besteht.

Um aber nicht nur restriktiv oder mit erhobenem Zeigefinger auf die gegenseitige Rücksichtnahme hinzuweisen, wurden die im Durchmesser 1,70 m großen, farbenfrohen Bodenmarkierungen aufgebracht. Die Markierung zeigt einen Traktorfahrer, einen Radfahrer und Spaziergänger. In der Mitte steht die Aufschrift „Rücksicht kommt an.“

 

Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet 'Cookies' um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und zu analysieren. Bestimmen Sie, welche Dienste benutzt werden dürfen