Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung
Auch in diesem Jahr erhalten nur die Besitzenden von Grundstücken in Jena, die erst zum 01.01.2023 grundsteuerpflichtig geworden sind oder bei denen sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben, einen schriftlichen Bescheid.
Da die Hebesätze für die Grundsteuer in 2023 erneut unverändert blieben, wurde für alle anderen die Grundsteuer in diesem Jahr aus Gründen der Kostenersparnis wieder durch öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 1/23 vom 05.01.2023) festgesetzt.
Hiernach haben diese Grundstückseigentümer:innen die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten und werden gebeten, die Fälligkeiten und Beträge dem letzten zugesandten Grundsteuerbescheid (für das Jahr 2020 oder später) zu entnehmen. Es gilt der Zahlungsplan für das jeweilige Folgejahr.