
Rechnungsprüfungsamt
Aufgaben
- Prüfung des städtischen Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss
- Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss
- Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- Prüfung der ordnungsgemäßen Führung der Haushaltswirtschaft
- Prüfung, ob die im Rechnungswesen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben wurden
- Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
- Prüfung der Auftragsvergaben
- Prüfung der Betätigung der Stadt bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
- Kassen-, Buch-, Betriebs- und sonstige Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens, bei der Stellung von Sicherheiten oder sonst vorbehalten hat
- Durchführung der örtlichen Kassenprüfungen (Stadtkasse und Sonderkassen)
- Vorprüfung von Verwendungsnachweisen im Zusammenhang mit Fördermitteln, die die Stadt Jena, einschließlich der Eigenbetriebe, erhalten hat, soweit dies aufgrund der jeweiligen Förderbestimmungen oder vergleichbarer Regelungen erforderlich ist
- Prüfung von Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen von Zweckverbänden, in denen die Stadt Jena Verbandsmitglied ist, soweit die Verbandssatzung dies vorsieht
- Beratende, begleitende sowie gutachterliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den o.g. Aufgabenbereichen innerhalb der Stadtverwaltung
Die Prüfungstätigkeit umfasst die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt.
gehört zu
Oberbürgermeister
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Rechnungsprüfungsamt |
E-Mail: rpa@jena.de(Link sendet E-Mail) Telefon: 0049 3641 49-3425 |