Stadt Jena begrüßt neue Bürgerinnen und Bürger
Erstmals seit der Pandemie hat die Stadt Jena wieder neue Staatsbürger feierlich begrüßt. 132 Menschen, die zwischen September 2022 und August 2023 eingebürgert wurden, waren zur Veranstaltung in der Rathausdiele eingeladen. Nach „den formalen, oft langwierigen und schwierigen Prozessen der Einbürgerung“ hieß Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sie sehr herzlich willkommen.
Aus 27 Nationen von vier Kontinenten
Die in den vergangenen Monaten Eingebürgerten stammen aus 27 verschiedenen Nationen auf vier Kontinenten. Rund zwei Drittel von ihnen kommt ursprünglich aus Syrien, viele stammen auch aus dem Irak. Die meisten Menschen, die jetzt Anträge auf Einbürgerung stellen, kamen in den Jahren 2015 und 2016 als Geflüchtete nach Jena.
„Deutschland braucht den Zuzug von Menschen, weil die Basis für die wirtschaftliche Stärke des Landes – trotz Digitalisierung und Automatisierung – immer die Menschen bleiben werden“, betonte Nitzsche. Gerade in Jena, einer wirtschaftlich starken Stadt, werde dies besonders deutlich. „Bis zum Ende des Jahrzehnts wird etwa ein Drittel der Beschäftigten in den Ruhestand wechseln, aber nur ein Drittel davon kann durch Nachwuchs, der von hier kommt, ersetzt werden“, so der Oberbürgermeister. Überall sei der Fachkräftemangel zu spüren.
Zahl der Einbürgerungen stark angestiegen
„Seit der letzten Feierstunde 2019 hat sich vieles weltpolitisch und damit auch in Jena verändert“, sagte Nitzsche. So sei die Zahl der Einbürgerungen in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Während bis 2010 jedes Jahr in Jena rund 30 Menschen eingebürgert wurden, waren es vor acht bis zehn Jahren bereits etwa 50. Seit dem Jahr 2018 liegt die Zahl bei über 70. In den ersten acht Monaten dieses Jahres wurden bereits über 100 Menschen eingebürgert.
Mit jeder Einbürgerung seien ganz persönliche Entwicklungen, Schicksale und tiefgreifende Veränderungen für jeden einzelnen Betroffenen verbunden, sagt Nitzsche. Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit sind neben einem mehrjährigen Aufenthalt von meist mindestens acht Jahren, ausreichende Deutschkenntnisse, ein erfolgreich bestandener Einbürgerungstest zur deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz und die Absicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld. „Für Ihre Anstrengung, Geduld und Ausdauer, aber auch Ihren Mut möchte ich Ihnen meine ausdrückliche große Anerkennung aussprechen“, sagte Nitzsche. „Mögen Sie hier eine Heimat finden – falls Sie sie nicht schon gefunden haben.“