Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag

27.06.2024

Kennen Sie die Nachbarschaftshilfe? Ihr Nachbar braucht Sie! 

Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Eine Möglichkeit kann zum Beispiel eine ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe sein. Sie betreuen und entlasten Pflegebedürftige und deren Angehörige stundenweise. 

z.B. Begleitung zum Arzt und zu den Behörden, Spaziergänge, Einkaufs- und Hauswirtschaftsleistungen sowie Hilfen im häuslichen Außenbereich, beispielsweise Gartenarbeit;

 

Nachbarschaftshelfer*innen kann sein, wer:

  • 18 Jahre alt ist
  • mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt lebt und nicht mit ihr bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist
  • Innerhalb der Nachbarschaft um den Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnt
  • nicht als Pflegeperson für den Pflegebedürftigen tätig ist
  • max. 40 Stunden pro Kalendermonat pflegebedürftige Personen unterstützt

 

Welche Qualifizierung wird benötigt? 

Ab dem 01.01.2025 muss zwingend ein von den Pflegekassen anerkannter Kurs absolviert werden. Diese Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Auch online-Kurse sind möglich. 

Bis zum 31.12.2024 dürfen Sie ohne Kurs sofort tätig werden, sobald die Registrierung bei der Pflegekasse erfolgt ist. 

 

Wie wird das nachbarschaftliche Engagement entschädigt? 

Die Nachbarschaftshelfer*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die den Steuerfreibetrag aus § 3 Nr. 36 Einkommenssteuergesetz nicht übersteigen darf. Die Aufwandsentschädigung sollte dabei eine Höhe von 10 Euro pro Stunde nicht überschreiten. 

 

Wo erfolgt die Registrierung? 

Die Registrierung ist Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Dabei ist die Nachbarschaftshelfer*in gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. 

 

Sie sind bereits registriert? Super! 

Melden Sie sich gern in den jeweiligen Begegnungsstätten in Ihrem Stadtteil, oder gleich bei dem Nachbar, der Ihre Hilfe benötigt. Sie ermöglichen dadurch, dass die Menschen länger in Ihrem zuhause bleiben können.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an den Pflegestützpunkt der Stadt Jena

Kontakt:

Frau Buchholz-Mann

Telefon: 00 49 3641 507660 

E-Mail: kontakt@pflegestuetzpunkt-jena.de

 

Kategorie