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Bürgermeister und Finanzdezernent Benjamin Koppe: „Nach der Haushaltsgenehmigung ist vor der Haushaltsgenehmigung.“

29.04.2025

In einer für die heutige (29.04.2025) Stadtratstagesordnung von der Fraktion Die Linke eingereichten Beschlussvorlage soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, bis Ende des 3. Quartals 2025 einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Hintergrund ist der Entwurf des durch die neue Landesregierung dem Landtag vorgelegten Thüringer "Gesetzes zur Stärkung der Thüringer Kommunen im Jahr 2025“. Damit verbunden werden einmalig in diesem Jahr Mehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 4 Millionen Euro sowie die Ausschüttung des Landesausgleichsstocks in Höhe von 1,1 Millionen Euro erwartet.

Bürgermeister und Finanzdezernent Benjamin Koppe zeigt sich über das Vorhaben der Erstellung eines Nachtragshaushalts verwundert:

„Eine Kommune muss eine Nachtragshaushaltssatzung dann erstellen, wenn sie erhebliche, ungeplante Mehrausgaben bewältigen muss oder durch Mindereinnahmen, trotz aller Einsparmöglichkeiten, keinen Haushaltsausgleich mehr erreichen kann. Ein Nachtragshaushalt bei sich abzeichnenden Verbesserungen und Mehreinnahmen im Haushaltsplan ist im Haushaltsrecht nicht vorgesehen. Nachträge werden dann erstellt, wenn es erhebliche neue oder ungeplante Aufwendungen gibt. Das wären, gemessen an unserem aktuellen Haushaltsvolumen aktuell 9,4 Millionen Euro in 2025. Folglich gelten auch 5,1 Millionen Euro als unerheblich, selbst wenn es Mehrausgaben und keine Mehreinnahmen wären“, so Koppe.

Fokus auf notwendige Konsolidierungen für die kommenden Haushaltsjahre legen

„Nach der Haushaltsgenehmigung ist vor der Haushaltsgenehmigung: Heißt, anstatt unsachgemäß über einen Nachtragshaushalt wegen laufender finanzieller Verbesserungen zu diskutieren, können die ungeplanten Mehreinnahmen, wie üblich, im Rahmen der Deckungsfähigkeit im laufenden Haushalt verwendet werden. Oder sie verbessern unser geplantes Ergebnis, was auch dann immer noch einen Fehlbetrag ausweist. Wir sollten den Blick für die weiterhin notwendigen, im Haushalt unterstellten Konsolidierungen und die Herausforderungen der kommenden Haushaltsjahre schärfen. Ziel ist, vor allem neue Schulden und Steuererhöhungen in der Mittelfristplanung zwingend zu vermeiden“, kommentiert Koppe die Intention der Beschlussvorlage.

Die einmaligen Pauschalen und Sonderzuweisungen von 5,1 Millionen Euro in 2025 stehen einem Planungshorizont von fünf Jahren mit aktuell insgesamt 2,4 Milliarden Euro an Einzahlungen gegenüber. Selbst im aktuellen Jahr 2025 entspricht die Finanzspritze des Landes nur 1,1 Prozent der aktuell geplanten Einzahlungen.

Die Stadt weist darauf hin, dass aktuell nicht mit weiteren Geldern auch im Jahr 2026 gerechnet werden kann. Allein die Mittel des Landesausgleichsstocks erfolgten beispielsweise zwar in den Jahren 2022 und 2023. In 2024 blieb die Ausschüttung allerdings aus. Auf diese Mittel haben weder die Stadt Jena noch der Thüringer Landtag einen Einfluss. Es könnte genauso gut sein, dass die Ausschüttung erst in zwei oder sogar erst drei Jahren erneut erfolgen wird.

Die Investitionsförderpauschale ist zudem zweckgebunden und wird komplett an die beiden Eigenbetriebe KIJ und KSJ weitergegeben. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Feuerwehrpauschale ist laut Gesetzestext aktuell nur für zusätzliche, neue Maßnahmen vorgesehen und damit auch nicht zur Konsolidierung einsetzbar.

„Gern erläutern wir die Auswirkungen der Finanzhilfen im Finanzausschuss und erklären, warum die Aufstellung eines Nachtragshaushalts nicht angezeigt ist“, bietet Benjamin Koppe an. Im Angesicht der aktuellen Wirtschaftsprognosen mit ihren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen solle in der Ausschussberatung deutlich gemacht werden, dass mit den Sonderzuweisungen ein wenig mehr Flexibilität im Haushaltsvollzug gewonnen wird.

Rücknahme von Konsolidierungsmaßnahmen widerspricht Hinweis der Rechtsaufsicht

Auch die in der Pressemeldung der Fraktion Die Linke erwähnte Kritik des Landesverwaltungsamts im Genehmigungsbescheid greift die Stadt argumentativ auf. 

„Die Rechtsaufsicht mahnt an, dass die Stadt Jena alle Maßnahmen zu ergreifen hat, um ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Daher würde die in der Begründung der Beschlussvorlage angedeutete Rücknahme bereits beschlossener Konsolidierungsmaßnahmen, so die Einsparungen im Nahverkehr und die nach über zehn Jahren anzupassende Kitagebührensatzung, diesem deutlichen Hinweis der Rechtsaufsicht widersprechen und ist damit klar abzulehnen“, so Bürgermeister Koppe abschließend.