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Personalrat

Aufgaben

  1. Interessenvertretung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigenbetriebe
  2. Einzel- und Gruppenberatungen bei arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen
  3. Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten sowie ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen
  4. Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der jugendlichen Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden bis zu einem Alter von 25 Jahren
  5. Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung zur Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter
  6. Beteiligung des Personalrates gem. §§ 74, 75 ThürPersVG u. a. bei:
  • Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen sowie Beförderungen
  • Kündigungen
  • Eingruppierungen, Höher- und Herabgruppierungen
  • Versagung der Genehmigung von Nebentätigkeiten
  • Ablehnung oder Gewährung von Gehaltsvorschüssen
  • Abschluss und Änderung von Dienstvereinbarungen
  • Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
  • Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
  • Durchführung der Berufsausbildung und Fortbildung
  • Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Beauftragten für 1. Hilfe
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

gehört zu

Oberbürgermeister

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Personalrat

E-Mail: personalrat@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3196

Standort

Personalrat

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland