Personalrat
Aufgaben
- Interessenvertretung der Beschäftigten der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigenbetriebe
- Einzel- und Gruppenberatungen bei arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten sowie ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der jugendlichen Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden bis zu einem Alter von 25 Jahren
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung zur Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter
- Beteiligung des Personalrates gem. §§ 74, 75 ThürPersVG u. a. bei:
- Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen sowie Beförderungen
- Kündigungen
- Eingruppierungen, Höher- und Herabgruppierungen
- Versagung der Genehmigung von Nebentätigkeiten
- Ablehnung oder Gewährung von Gehaltsvorschüssen
- Abschluss und Änderung von Dienstvereinbarungen
- Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
- Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
- Durchführung der Berufsausbildung und Fortbildung
- Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Beauftragten für 1. Hilfe
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
gehört zu
Oberbürgermeister
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Personalrat |
E-Mail: personalrat@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3196 |