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Preis für Grüne Oasen in Jena 2024 ausgelobt

26.03.2024

Wer ökologisch und ästhetisch besonders gelungene begrünte Fassaden, Dächer, Balkons, Vorgärten, gemeinschaftlich genutzte Innenhöfe sowie Brachflächen besitzt oder gestaltet hat, ist herzlich eingeladen, sich ab sofort um den „Preis für Grüne Oasen in Jena“ zu bewerben. Prämiert werden sowohl längerfristig als auch temporär begrünte Objekte, die eine Außenwirkung in den Stadtraum entfalten.



Der Preis umfasst eine Gesamtsumme von 2.000 Euro. In der Regel werden mehrere Objekte ausgezeichnet. Die diesjährige Preisverleihung findet voraussichtlich im Herbst statt.

Hinweise zur Bewerbung

Bewerben können sich bis zum 01.09.2024 Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Planungsbüros, Architektinnen und Architekten, die ein begrüntes Objekt besitzen oder Projekt im Auftrag geschaffen haben, sofern die Eigentumsparteien der Teilnahme zustimmen.



Die Bewerbung muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Standort und nähere Beschreibung zur Begrünung
  • mehrere aussagekräftige Fotos

Eingereicht werden kann sie postalisch oder per E-Mail:



    Stadtverwaltung Jena

    Fachdienst Umweltschutz

    Untere Naturschutzbehörde

    Am Anger 26

    07743 Jena



    umweltschutz@jena.de

Warum ein Preis für Grüne Oasen

Eine Begrünung am und rund um das Gebäude trägt wesentlich zur Verschönerung unseres Stadtbildes bei. Neben dem ästhetischen Aspekt sind Gebäudebegrünungen von hoher stadtklimatischer und ökologischer Bedeutung. Regenwasser wird zurückgehalten, gespeichert und später wieder abgeben, so dass im Sommer ein ausgeglichenes Mikroklima entsteht. Die Blattmasse bindet Schadstoffe wie CO2 und bietet zahlreichen Tieren wie Vögeln und Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt hat die Farbe Grün eine beruhigende und entspannende Wirkung auf uns Menschen – Grün ist ein Stück gefühlter Lebensqualität.

Rechtliche Hinweise zur Teilnahme

Bilder, die mit der Bewerbung eingereicht werden, können von der Stadt Jena im Rahmen von Veröffentlichungen zum Preis für Grüne Oasen verwendet werden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.



Objekte mit ungeklärter Rechtsposition sind von der Prämierung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auf baugenehmigungspflichtige Objekte, für die keine Genehmigungen vorliegen und die keinen Bestandsschutz haben, aber auch auf solche Objekte, welche Gegenstand sonstiger laufender bauordnungsrechtlicher Verfahren, wie z.B. Nutzungsuntersagungen oder Abbruchverfügungen sind.

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