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Reform des Betreuungsrechts – was ist neu?

26.01.2023

Die Betreuungsbehörde der Stadt Jena bietet die Gelegenheit zur Teilnahme an einem Vortrag zum Thema Betreuungsrecht. Die seit 2023 geltende Betreuungsrechtsreform stärkt das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen und den in Vorsorgevollmachten festgeschriebenen Willen. 

Ein Ehegatten-Notvertretungsrecht wurde wieder eingeführt und es gibt neue Eignungskriterien für ehrenamtliche und berufliche Gerichtsbetreuer sowie eine Berufsbetreuerregistratur. 

Mittwoch, 1. Februar, 15 Uhr

Lutherplatz 3, Beratungsraum im Erdgeschoss

Interessierte melden Sie sich bitte im Fachdienst Soziales, bei Frau Lindner, Tel. 00 49 3641 - 49 46 45.

 

 

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