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Richtigstellung

12.12.2025

In verschiedenen Online-Medien wird fälschlicherweise behauptet, die Stadt Jena finanziere auf verschlungenen Wegen einen Treffpunkt der linksextremen autonomen Szene. Hierbei soll es sich um einen Betrag von über 41.000 Euro handeln, der über einen Zeitraum von fünf Jahren für diesen Zweck gezahlt worden sei.

Die Behauptung, die Stadt finanziere einen Treffpunkt für die extremistische Szene ist falsch.

Richtig ist, dass der genannte Betrag in den Jahren 2020 bis 2024 an die „Jugend-, Aktions- und Projektwerkstatt“ (JAPS) geleistet worden ist. Gefördert wurden mit diesem Betrag über den Gesamtzeitraum auch Material und Veranstaltungs- und Projektkosten, so dass der Zusammenhang zur direkten Finanzierung einer Räumlichkeit konstruiert ist. Auch wenn in diesen Zuwendungen Kosten für Raumnutzungen beinhaltet sind, dient dies dem Zwecke der Jugendarbeit der JAPS. Die Behauptung, die „Jugend-, Aktions- und Projektwerkstatt“ betreibe einen Treffpunkt für extremistische Gruppierungen, ist durch nichts untermauert – auch die erwähnten Artikel in den Online-Medien beziehen sich hierfür nur auf nicht genannte Szene-Kenner. Wichtig erscheint an dieser Stelle der Hinweis, dass die Satzung des DJR für alle angeschlossenen Verbände gilt – dort heißt es: „Die Mitglieder des Demokratischen Jugendrings Jena bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.“

Unhaltbar ist die Behauptung, die Zahlungen würden zur Verschleierung auf verschlungenen Wegen erfolgen. Korrekt ist, dass die Mittel – wie auch in anderen Kommunen – auf gesetzlicher Grundlage zur Förderung der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Die Zuwendungen werden als Gesamtbudget an den Demokratischen Jugendring e.V. (DJR) als Dachverband für die einzelnen Mitgliedsverbände ausgereicht. Diese Verbände bilden ein breites Spektrum an Bereichen jugendlichen Engagements ab – seien es Sport, Musik, Modellbau, kirchliche Arbeit, MINT-Themen oder gemeinnützige Aktivitäten. Der DJR verfügt über eigene Gremien und Kontrollmechanismen für die Prüfung und Zahlung der Fördermittel. Die zweckgerichtete Mittelverwendung wird außerdem jährlich formell durch die Stadt anhand von Kostenbuchungsbelegen geprüft.

Die Behauptung, die Stadt finanziere einen Treffpunkt für die extremistische Szene ist daher unzutreffend.

Eine wichtige Anmerkung zum Schluss: Eine Kontrolle der Raumnutzung ist nicht originäre Aufgabe des Jugendamtes. Dieses ist keine Aufsichtsbehörde, welche einen Verband der Jugendhilfe inhaltlich oder personell kontrolliert, sondern fühlt sich der Förderung von Partizipation verpflichtet. Politische Selbstorganisation junger Menschen ist zu respektieren, auch wenn die Inhalte kontrovers sind — solange sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen und keine Anhaltspunkte für jugendgefährdende oder jugendschutzrelevante Aktivitäten bestehen. Dies kann in Anbetracht der aktuell nur konstruierten Verbindungen nicht erblickt werden.