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Stadt Jena erlässt Allgemeinverfügung für den 08.01.2024

08.01.2024

Nachdem sich die umfassenden Straßenbockaden durch Traktoren und LKW an den zentralen Zufahrten zu Autobahnen oder den Hauptverkehrsstraßen der Stadt Jena, etwa der Stadtrodaer Straße, aufgelöst hatten, kommt es nach wie vor immer wieder zu einzelnen kurzzeitigen Blockierungen von Straßen durch Traktoren- und LKW-Korsos. Es zeichnet sich zudem nach aktuellen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ab, dass am heutigen Tage weitere vergleichbare Blockaden an verschiedenen Stellen der Stadt wiederholt durchgeführt werden.

Aus diesem Grund hat die Stadt Jena eine Allgemeinverfügung für den heutigen 08.01.2024 erlassen, die regelt, dass derartige Straßenblockaden bei nicht angezeigten Versammlungen verboten sind und unverzüglich aufgelöst werden müssen. Dies gilt auch für erkennbar langsames Fahren, welches den Verkehrsfluss erheblich behindert. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und für alle Straßen des gesamten Jenaer Stadtgebietes.

Begründung

Ab etwa 6 Uhr des 08.01.2024 zeichnete sich im Stadtgebiet Jena die vollständige Sperrung sämtlicher Zufahrtsstraßen (B 88, Erlanger Allee, B7) stadteinwärts und stadtauswärts durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ab. Seit diesem Zeitpunkt war der fließende Verkehr auf verschiedenen Hauptverkehrsrouten teilweise mehrere Stunden vollständig eigestellt. Es wurden lediglich medizinische Fahrzeuge mit Sondersignal durchgelassen. Im Übrigen entschieden die Verantwortlichen willkürlich über die Durchfahrt einzelner Fahrzeuge, z.B. ÖPNV und Patiententransporte, sofern diese überhaupt bis zur Sperrung gelangten. Insbesondere die Zufahrt zum Universitätsklinikum Jena war damit unmöglich.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut

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