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Stadt Jena hält an qualifizierten Hygienekonzepten für Schulen fest

05.05.2020

Entscheidung wird anerkannt

Die Stadt Jena erkennt die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht an. Diese Regelung der Allgemeinverfügung der Stadt Jena vom 30.04.2020 wird daher bis auf Weiteres nicht vollzogen. Im Lichte dieser Entscheidung wird die Stadt ihre bis zum 10.05. gültige Verfügung überarbeiten.

Dringende Empfehlung bleibt bestehen

Nach den Vorgaben des Landes Thüringen besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in Schultransporten, Pausen und Gängen zu tragen. Zum Schutz vor Infektionen gibt das Gesundheitsamt dennoch die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht. Unverändert hält die Stadt den Ansatz für richtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung die Verbreitung der Aerosole in geschlossenen Räumen abschwächen kann.

Hygienekonzepte bleiben wichtig

Alternativ gibt es auch andere Möglichkeiten, das Ziel eines wirksamen Infektionsschutzes zu erreichen. Bereits in der Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 hatte die Stadt Jena stringente Hygienekonzepte als weitere Schutzmaßnahme vorgesehen. An der Erstellung solcher spezifischen Konzepte durch die Schulen sowie die Prüfung durch das Gesundheitsamt hält die Stadt daher fest. Innerhalb kürzester Zeit haben von den 36 Schulen bereits 25 ein Konzept vorgelegt.