Stadt Jena hebt Sanierungssatzung Zwätzen auf
Der Jenaer Stadtrat hat die Aufhebung der Sanierungssatzung aus dem Jahr 2010 für „Zwätzen“ beschlossen. Der historische Ortskern hat sich in den vergangenen Jahren durch das Engagement privater Bauherrinnen und Bauherren sowie durch Fördermittel aus Bund-Länder-Programmen deutlich positiv entwickelt. Auch wenn nicht alle Ziele vollständig erreicht wurden, zeigt die Gesamtbilanz eine wesentliche Verbesserung des Gebietes im Sinne des Baugesetzbuchs. Die damaligen funktionalen und gestalterischen städtebaulichen Missstände – insbesondere im historischen Ortskern – konnten weitestgehend behoben werden. Der dörflich geprägte Kern blieb erhalten und Zwätzen wurde als Wohnstandort weiter gestärkt.
Die Sanierungsziele gelten damit weitestgehend als erfüllt. Entsprechend wird die Satzung nach 15 Jahren nicht verlängert. Die Frist zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme läuft zum Ende des Jahres 2025 aus.
Positive Entwicklung in Zwätzen
„Zwätzen hat in den vergangenen Jahren eine stetige Entwicklung genommen. Die abgeschlossene Sanierung zeigt, was mit städtische Förderung und privates Engagement im Zusammenspiel möglich ist“. Es ist wieder ein sichtbarer Schritt in die richtige Richtung.", sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena.
Schwerpunkte der Sanierung waren die Instandsetzung der historischen Bausubstanz des Gutshofes Zwätzen, die behutsame Erneuerung privater Wohngebäude und die Integration neuer Bebauung. Zudem wurden wichtige Maßnahmen wie u.a. die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes umgesetzt.
Sanierungsrechtliche Vorschriften entfallen
Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen künftig die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs. Damit verbunden ist auch der Wegfall der Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB, etwa bei Änderungen baulicher Anlagen. Ebenso entfallen die besonderen steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung. Das Sanierungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren durchgeführt, wodurch keine Ausgleichsbeträge erhoben werden.
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Gebiet wurden Anfang 2025 über die beabsichtigte Aufhebung der Sanierungssatzung informiert.