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Stadtrat stimmt zusätzlichen Wohnungen im dotSource Campus zu

01.10.2026

Umnutzung von rund 2.000 Quadratmetern Bürofläche schafft zusätzlichen Wohnraum

Im geplanten „dotSource Campus“ an der Saalbahnhofstraße können künftig 48 zusätzliche Wohnungen entstehen. Der Stadtrat der Stadt Jena hat gestern (30.09.2026) den 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 46 „dotSource Campus“ beschlossen und seinen ersten „Bauturbo“-Beschluss gefasst. Damit wird die Grundlage für die Umnutzung der beiden obersten Etagen des Sockelgebäudes geschaffen.

„Die Rahmenbedingungen für den Bedarf an Büroflächen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Mit der Anpassung des Nutzungskonzepts können wir auf diese Entwicklung reagieren und gleichzeitig zusätzlichen Wohnraum schaffen. Aus ursprünglich rund 2.000 Quadratmetern Bürofläche werden 48 Wohnungen – eine sinnvolle Weiterentwicklung des Projekts“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena.

Büroflächen werden zu Wohnungen

Ursprünglich waren für das 4. und 5. Obergeschoss des Sockelgebäudes rund 2.000 Quadratmeter Bürofläche für bis zu 200 Arbeitsplätze vorgesehen. Insgesamt waren im Büroteil des „dotSource Campus“ rund 850 Arbeitsplätze geplant. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt und der wirtschaftlichen Entwicklung wurde das Nutzungskonzept überprüft.

Durch die zunehmende Bedeutung von Homeoffice und mobilem Arbeiten sowie veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen hat sich der Bedarf an klassischen Büroarbeitsplätzen verändert. Für den „dotSource Campus“ wird deshalb künftig mit bis zu 650 Büroarbeitsplätzen gerechnet. Die dadurch freiwerdenden Flächen im 4. und 5. Obergeschoss werden daher nicht gewerblich genutzt, sondern in 48 Wohnungen umgewandelt.

Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan bleibt dabei bestehen. Angepasst wird der seit 2024 bestehende Durchführungsvertrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung und es werden die neuen Regelungen des Baugesetzbuchs für den Wohnungsbau zur Abweichung vom vorhandenen Vorhaben- und Erschließungsplan genutzt.

Zehn Wohnungen für Mitarbeitende bleiben erhalten

Mit dem 2. Nachtrag wird auch die vertraglich festgelegte Quote für Mitarbeiterwohnungen angepasst. Der Anteil wird von bisher 20 Prozent auf künftig 10 Prozent reduziert. Da sich die Zahl der Wohnungen im Vorhaben gleichzeitig erhöht, bleibt die absolute Zahl der für Mitarbeitende vorgesehenen Wohnungen mit 10 Einheiten unverändert.