Team Vollstreckungsbehörde
Aufgaben
- Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Jena nach ThürVwZVG i.V.m. AO
- Vollstreckung der zugelassenen zivilrechtlichen Geldforderungen der Stadt Jena nach § 42 ThürVwZVG
- Verfolgung der titulierten zivilrechtlichen Geldforderungen der Stadt Jena nach ZPO
- Stellung von Vollstreckungshilfeersuchen/ Aufträgen für Vollstreckungsleistungen im Wege der Amtshilfe oder an die ordentlichen
Gerichte, wenn die eigene Zuständigkeit örtlich oder sachlich nicht gegeben ist - Vollstreckung im Wege der Amtshilfe für andere Gebietskörperschaften aus dem In- und Ausland
- Vollstreckung für andere Gläubiger, soweit gesetzlich zugewiesen
- zentrale Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsbearbeitung, sowohl eigene Anträge als auch die Beteiligung
an laufenden Verfahren im Namen der Stadt Jena - mündliche und schriftliche Auskünfte zu allen vorgenannten Sachverhalten
- Schriftverkehr zu allen vorgenannten Sachverhalten mit Zahlungspflichtigen, deren Bevollmächtigten oder Vertretern, anderen Dienststellen
und Behörden, soweit zugelassen - Bearbeitung der Widersprüche zu allen vorgenannten Sachverhalten inkl. Zuarbeiten an den FD Recht bei Notwendigkeit von Klageverfahren
- Bearbeitung von Anträgen auf Stundung, Niederschlagung und Erlassen (ohne OWIG, SGB VIII und SGB XII)
- Versteigerung gepfändeter Wertgegenstände im Vollstreckungsverfahren (Zollauktion)
- Forderungseinzug bzw. Pfändung beweglicher Sachen durch Vollziehungsbeamte (Außendienst) gem. ThürVwZVG, insbesondere Sach-, Taschen- und Kassenpfändung
Dienstleistungen
gehört zu
Fachdienst Finanzen