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Team Vollstreckungsbehörde

Aufgaben

  1. Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Jena nach ThürVwZVG i.V.m. AO
  2. Vollstreckung der zugelassenen zivilrechtlichen Geldforderungen der Stadt Jena nach § 42 ThürVwZVG
  3. Verfolgung der titulierten zivilrechtlichen Geldforderungen der Stadt Jena nach ZPO
  4. Stellung von Vollstreckungshilfeersuchen/ Aufträgen für Vollstreckungsleistungen im Wege der Amtshilfe oder an die ordentlichen
    Gerichte, wenn die eigene Zuständigkeit örtlich oder sachlich nicht gegeben ist
  5. Vollstreckung im Wege der Amtshilfe für andere Gebietskörperschaften aus dem In- und Ausland
  6. Vollstreckung für andere Gläubiger, soweit gesetzlich zugewiesen
  7. zentrale Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsbearbeitung, sowohl eigene Anträge als auch die Beteiligung
    an laufenden Verfahren im Namen der Stadt Jena
  8. mündliche und schriftliche Auskünfte zu allen vorgenannten Sachverhalten
  9. Schriftverkehr zu allen vorgenannten Sachverhalten mit Zahlungspflichtigen, deren Bevollmächtigten oder Vertretern, anderen Dienststellen
    und Behörden, soweit zugelassen
  10. Bearbeitung der Widersprüche zu allen vorgenannten Sachverhalten inkl. Zuarbeiten an den FD Recht bei Notwendigkeit von Klageverfahren
  11. Bearbeitung von Anträgen auf Stundung, Niederschlagung und Erlassen (ohne OWIG, SGB VIII und SGB XII)
  12. Versteigerung gepfändeter Wertgegenstände im Vollstreckungsverfahren (Zollauktion)
  13. Forderungseinzug bzw. Pfändung beweglicher Sachen durch Vollziehungsbeamte (Außendienst) gem. ThürVwZVG, insbesondere Sach-, Taschen- und Kassenpfändung

Dienstleistungen

gehört zu

Fachdienst Finanzen

Standort

Team Vollstreckungsbehörde

Am Anger 28, 3. OG
07743 Jena
Deutschland

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