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Thüringer Corona-Verordnung gilt seit heute

01.07.2021

Seit 1. Juli 2021 gilt die neue Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus. In der Stadt Jena wird es dazu keine Verschärfungen geben. Aufgrund der niedrigen 7-Tage-Inzidenz der letzten Wochen wird die Allgemeinverfügung der Stadt Jena nicht verlängert. Damit entfällt auch die Maskenpflicht an den Haltestellen des ÖPNV und auf dem Wochenmarkt.

Mit der neuen Thüringer Verordnung sind weitere Lockerungen beschlossen worden, die den landesweit niedrigen Inzidenzen gerecht werden. Schutzmaßnahmen wie das Testen, das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Kontaktnachverfolgung werden weiterhin notwendig sein. Um den Sommer weiterhin unbeschwert genießen zu können und vor dem Hintergrund der weiteren Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus, appelliert der Jenaer Krisenstab an die Bevölkerung, die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten. 

Es wird geraten, die Testangebote vor allem in den Kitas und den Schulen zu nutzen. Alle Personen ab 14 Jahren, welche noch nicht geimpft sind, werden gebeten, einen Termin in den Impfzentren oder bei den Hausärzt/innen zu vereinbaren. Zweit-Impftermine sollten unbedingt wahrgenommen werden. Nur mit einem vollständigen Impfschutz kann es gelingen, die Ausbreitung der Delta-Variante des Virus einzudämmen und eine erneute Verschärfung von Maßnahmen zu verhindern. Dazu werden in der Stadt auch alternative Impfmöglichkeiten vorbereitet.

 

Anzeige und Erlaubnis von Veranstaltungen durch die Stadt Jena notwendig

Auf den Informationsseiten der Stadt unter jena.de/corona werden die aktuellen Regelungen abrufbar sein. Hier ist ebenfalls der Link für die Anzeige von öffentlichen und privaten Veranstaltungen zu finden (https://service.jena.de/de/veranstaltungen-oeffentliche-anzeigen).
 

  • Größere nicht-öffentliche bzw. private Feierlichkeiten (Hochzeitsfeiern, Abibälle, Geburtstage, Vereinsversammlungen etc.) sind wieder möglich. Wenn unter freien Himmel mehr als 70 und in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen, muss bei der Stadt Jena fünf Werktage vorab eine Anzeige eingehen.
     
  • Öffentliche Veranstaltungen müssen ebenfalls mindestens fünf Werktage im Voraus angezeigt werden.
     
  • Öffentliche Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Personen unter freiem Himmel und mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen) sind ebenfalls wieder möglich – jedoch nur nach Erlaubnis. Ein entsprechender Antrag ist spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Jena zu stellen.

 

Digitale Kontaktnachverfolgung mit Corona-Warn App nicht ausreichend
 

Für die Nutzung von Angeboten in geschlossenen Räumen ist größtenteils die Erfassung von Kontaktdaten notwendig. Hierzu stehen eine Vielzahl von Apps, zum Beispiel die Luca App, zur Verfügung, welche das IRIS-Gateway implementiert haben. Die Corona-Warn-App reicht für die Datenerfassung nicht. Alternativ werden weiterhin die per Hand auszufüllenden Listen angeboten.