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Verlängerte Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung

25.02.2025

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung wurde verlängert. Er ist auf der Online-Beteiligungsplattform mitmachen.jena.de(Link ist extern) veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können dort die Pläne einsehen und bis zum 09.03.2025 eigene Hinweise einbringen. Nach Ablauf der Frist kann der Entwurf unter jena.de/waermeplanung weiterhin eingesehen werden. Eigentlich endete der Auslegung am vergangenen Sonntag. Sie wurde aber aufgrund des großen öffentlichen Interesses verlängert.

Zur Kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung widmet sich der Frage, wie Gebäude in Jena zukünftig beheizt werden können, wenn fossile Energieträger, wie Öl oder Gas, nicht mehr genutzt werden. Ziel ist es, den aktuellen und zukünftigen Wärmebedarf zu analysieren und eine klimaneutrale Versorgung sicherzustellen. 

Hierfür wurde die Stadt in über 62 Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und anhand bestimmter Kriterien eingeteilt, um künftige Versorgungskosten und Realisierungsrisiken quartierskonkret abschätzen zu können und eine möglichst optimale Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Betrachtet wurden unter anderem die Bebauungsdichte, die Fernwärmeanbindung und der Energiebedarf von Gewerbeeinheiten vor Ort. Die geplanten Eignungsgebiete umfassen: 

  • Wärmenetze: In den dicht bebauten Stadtgebieten mit Mehrfamilienhäusern ist der Anschluss an das Fernwärmenetz bzw. der Aufbau eines Nahwärmenetzes vorgesehen.
  • Dezentrale Versorgung: In weniger dicht bebauten Gebieten wird auf eine dezentrale Wärmeversorgung als Einzelhauslösung gesetzt, beispielsweise mittels Wärmepumpe. 
  • Prüfgebiete: Für einige Bereiche konnte noch keine abschließende Entscheidung über die beste Versorgungslösung getroffen werden. Im Zuge der Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung werden die Möglichkeiten weiter geprüft.

Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich, sondern stellen eine wichtige Informationsgrundlage dar, um Akteure der Wärmewende sowie die Bevölkerung frühzeitig von der avisierten Zukunft der Wärmeversorgung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf eine bestimmte Versorgung besteht dadurch jedoch nicht.

 

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