Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Weltstillwoche vom 2. bis 8. Oktober

29.09.2023

Stillen im Beruf – das geht! In diesem Jahr steht die Weltstillwoche vom 2. bis 8. Oktober unter dem Motto »Stillen im Beruf – Kenne deine Rechte«. Ziel ist es, stillende Mütter über ihre Rechte am Arbeitsplatz zu informieren, so dass der Wiedereinstieg in den Beruf, das Studium oder die Ausbildung kein Grund zum Abstillen sein muss. Unternehmen und Arbeitgebende sollten für ein stillfreundliches Arbeitsklima und Arbeitsumfeld sorgen.
 

WHO-Empfehlung – Sechs Monate stillen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Babys sechs Monate lang ausschließlich zu stillen – auch dann, wenn die Mutter erwerbstätig ist. Das bedeutet, dass das Kind während dieser sechs Monate keine andere Nahrung oder Flüssigkeit außer Muttermilch erhält und danach neben angemessener Beikost bis zum Alter von zwei Jahren weiter gestillt wird und darüber hinaus – so lange Mutter und Kind dies wünschen.

Kehrt die Mutter eines vollgestillten Kindes bereits nach wenigen Wochen oder Monaten in das Arbeitsleben zurück oder wird ihr Kind noch teilgestillt, ist dies deshalb kein Grund, das Baby abzustillen. Denn egal, ob die Mutter erwerbstätig ist oder nicht: Jede Mutter und jedes Kind hat ein gesetzlich geschütztes Recht auf Stillen. Die nötige rechtliche Grundlage dazu findet sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gilt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen. Für Beamtinnen gilt die Mutterschutzverordnung des Landes.

Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab. Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten, Arbeitgebende müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld.

 

Umfrage in Jena gestartet

Die Jenaer Koordinierungsstelle Frühe Hilfen möchte die Jenaer BabyMap aktualisieren, da sich einige Still- und Wickelplätze in Jena geändert haben. Dazu wurde eine kurze Befragung erstellt, die Erfahrungen und Wünsche zum Stillen und Wickeln der Jenaer Eltern erfasst: https://survey.jena.de/index.php/839215?lang=de

Kategorie