Wohnquartier „Erlenhöfe“ in Wenigenjena soll erweitert werden
Der Jenaer Stadtrat hat gestern (02.07.2026) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Wohnquartiers „Erlenhöfe“ nördlich der Karl-Liebknecht-Straße geschaffen. Mit dem Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-Wj20 und dem zugehörigen Durchführungsvertrag kann die Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG das geplante Bauvorhaben in Wenigenjena umsetzen.
Geplant ist die Errichtung von vier dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28 Wohneinheiten auf einer bislang unbebauten Fläche östlich der „Erlenhöfe“. Die neuen Gebäude fügen sich durch ihre Höhenstaffelung in den natürlichen Geländeverlauf ein und erweitern das bestehende Wohngebiet „Erlenhöfe“.
„Mit dem Vorhaben schaffen wir zusätzlichen Wohnraum in einer nachgefragten Lage und nutzen dabei bestehende Infrastruktur. Gleichzeitig werden wichtige Anforderungen an Umwelt-, Klima- und Lärmschutz berücksichtigt“, sagt Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erschließung und Mobilität
Die verkehrliche Erschließung des neuen Wohnquartiers erfolgt über die bestehenden Stichstraßen der „Erlenhöfe“. Diese werden durch den Vorhabenträger zu einer Ringstraße verbunden und nach Fertigstellung an die Stadt übertragen. Die notwendigen Pkw-Stellplätze werden in einem Garagengeschoss untergebracht. Darüber hinaus sind Fahrradabstellanlagen entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Jena vorgesehen.
Dank der guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr reduziert sich die erforderliche Zahl an Pkw-Stellplätzen gemäß den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt. Für die 28 Wohneinheiten sind mindestens 24 Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Umwelt- und Klimaschutz berücksichtigt
Im Rahmen der Planung wurden umfangreiche Umweltbelange geprüft. Begrünte Dachflächen sollen zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen und gleichzeitig Regenwasser zurückhalten. Zusätzliche Maßnahmen zur Niederschlagsrückhaltung auf dem Baugrundstück sollen die Entwässerung des Gebietes entlasten.
Zur Durchsetzung artenschutzrechtlicher Belange sind unter anderem Maßnahmen zur Verringerung des Vogelschlagrisikos an den Fassadenflächen der Bebauung direkt am Gembdenbach festgesetzt. Darüber hinaus wurden Festsetzungen zum Umgang mit Lichtemissionen und zum Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen getroffen.
Da das Plangebiet durch den Verkehr auf der Bundesstraße B7 (Karl-Liebknecht-Straße) stark lärmbelastet ist, wurden insbesondere für die südlich gelegenen Gebäude umfassende Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.
Durchführungsvertrag regelt Umsetzung
Der zwischen der Stadt Jena und der Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss“ eG geschlossene Durchführungsvertrag sichert die zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ab. Er regelt neben der Realisierung des Bauprojekts auch Maßnahmen zum Umwelt- und Artenschutz, zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Baustellenorganisation sowie die Übertragung von Flächen an die Stadt.
Im nächsten Schritt werden der Durchführungsvertrag sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan VBB-Wj20 dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Zustimmung vorgelegt. Nach deren Genehmigung wird der Bebauungsplan im Jenaer Amtsblatt bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.