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Zensus 2022: Probleme bei der Datenverarbeitung

05.07.2022

Datenverarbeitungsprobleme in der IT-Infrastruktur des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt führten in den vergangenen Tagen dazu, dass Haushalte in Jena, aber auch im gesamten Bundesgebiet, eine schriftliche Erinnerung zur Teilnahme an der Haushaltebefragung des Zensus 2022 erhalten haben, obwohl diese bereits ausgefüllt wurde.

Auch die Stadt Jena hat in der vergangenen Woche über 650 Erinnerungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger verschickt. Wie viele Menschen die Befragung zu diesem Zeitpunkt bereits ausgefüllt hatten, kann nicht erhoben werden. Aus diesem Grund bittet die Stadt darum, dass Bürgerinnen und Bürger, die die Befragung bereits ausgefüllt haben, den Brief als gegenstandslos zu betrachten. Sie müssen nichts tun. Bürgerinnen und Bürger, die die Umfrage noch nicht ausgefüllt haben, werden freundlich gebeten, der Erinnerung nachzukommen.

Hintergrund

Derzeit wird auch in Jena die Haushaltebefragung zum Zensus 2022 durchgeführt. Etwa 10 Prozent der Haushalte werden von Erhebungsbeauftragten besucht. Neben den persönlichen Angaben wie Vor- und Nachname sowie der Adresse werden auch Angaben zum Geschlecht, der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand erfragt. Zudem ist anzugeben, wie viele Personen im Haushalt leben und ob ein Zweitwohnsitz vorliegt. Für einen Teil der Befragten ist die Erhebung an dieser Stelle bereits beendet. Wurde ein Haushalt für die Befragung von Zusatzmerkmalen (Wohn- und Arbeitssituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung) ausgewählt, erhält jedes Haushaltsmitglied im Anschluss Zugangsdaten, um diese Merkmale selbstständig über einen Online-Fragebogen anzugeben. Ein Anforderung eines Papierfragebogens ist auch möglich.

In der vergangenen Woche hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass es Probleme bei der Übertragung der Online-Fragebögen gegeben hat. Die Erhebungsstellen konnten aufgrund technischer Probleme beim Statistischen Bundesamt nicht auf die Dateneingänge zugreifen und eine Zuordnung auf die Auskunftspflichtigen war aus diesem Grund ebenfalls nicht möglich. In der Folge haben die Erhebungsstellen keine Nachricht über den erfolgreichen Abschluss der Befragung dieser Personen erhalten. Viele Haushalte haben aus diesem Grund ein Erinnerungsschreiben von der Erhebungsstelle in ihrem Briefkasten vorgefunden, obwohl sie bereits online ausgefüllt haben.

Das Statistische Bundesamt arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Behebung des Fehlers.

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