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Digitaler Meilenstein für Barrierefreiheit

09.06.2026

Die Stadt Jena geht den nächsten Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Verwaltung: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger zentrale Anträge im Schwerbehindertenrecht sowie Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) vollständig online einreichen. Umgesetzt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), schafft das neue Angebot eine spürbare Erleichterung im Alltag und mehr Barrierefreiheit im Kontakt mit der Verwaltung.

Bislang war der Weg zum Schwerbehindertenausweis oder zu finanziellen Hilfen oft mit Papierformularen und dem Gang zum Briefkasten verbunden. Die neue digitale Lösung bündelt die wichtigsten Services der Stadtverwaltung nun auf einer zentralen Plattform – verständlich, sicher und jederzeit erreichbar.

Was ist ab sofort digital möglich?

Online eingereicht werden können künftig:

  • die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Beantragung weiterer Merkzeichen,
  • die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (Erst- und Änderungsanträge),
  • die Ausstellung des Beiblattes – etwa für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder die Kfz-Steuerermäßigung,
  • Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz, die finanzielle Nachteile für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen ausgleichen.

Notwendige Nachweise, ärztliche Unterlagen oder Passbilder lassen sich im laufenden Prozess direkt und sicher als Anlage hochladen. Ein digitaler Assistent führt Schritt für Schritt durch das Formular; Plausibilitätsprüfungen im Hintergrund verhindern, dass unvollständige Anträge abgeschickt werden. Das spart den Antragstellenden Zeit und beschleunigt die Bearbeitung im Amt.

Dezernentin Kathleen Lützkendorf betont: »Eine inklusive Stadt braucht auch eine inklusive Verwaltung. Wer Unterstützung benötigt, sollte diese möglichst einfach und selbstbestimmt beantragen können. Die neuen Online-Verfahren sind deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Leistungen in Jena.«

Datenschutz und Erreichbarkeit

Die Übermittlung aller Daten erfolgt nach höchsten Sicherheitsstandards des Datenschutzes. Wer den digitalen Weg nicht nutzen möchte oder kann, dem steht der klassische Papierantrag selbstverständlich weiterhin offen.

Zur Identifizierung kann der Antrag über ein BundID-Konto sowie die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises vollständig digital signiert werden. Ohne BundID oder aktivierte eID lässt sich der Antrag ebenfalls online stellen – die erforderliche Unterschrift wird dann im letzten Schritt per Dokumenten-Upload nachgereicht oder das unterschriebene Formular gesondert auf dem Postweg eingesandt.
 

Verfügbarkeit

Das neue Online-Verfahren ist ab sofort auf der Webseite der Stadt Jena erreichbar. Die Links finden Sie in der rechten Spalte.

Links zu den Antragsformularen

Schwerbehindertenausweis

Sinnesbehindertengeld