Fortgeschriebener Flächennutzungsplan für Jena wirksam
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr. 43/26 am 29.10.2026 ist der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Jena wirksam geworden. Zuvor hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt den Plan am 20.10.2026 genehmigt.
Damit verfügt Jena über einen aktualisierten gesamtstädtischen Planungsrahmen für die Entwicklung bis 2035. Der Flächennutzungsplan bildet die strategische Grundlage für die künftige Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung, die Infrastruktur sowie den Erhalt wertvoller Freiräume. Im Mittelpunkt stehen eine kompakte, nachhaltige und klimawandelangepasste Stadtentwicklung sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit den begrenzten Flächenressourcen. Rund 80 Prozent des Stadtgebiets werden weiterhin als Freiflächen dargestellt.
Der Genehmigung ging ein umfassendes Planungs- und Beteiligungsverfahren voraus. Neben Behörden, Ortsteilräten, Beiräten und weiteren Trägern öffentlicher Belange wurde auch die Öffentlichkeit mehrfach beteiligt. Der Vorentwurf lag 2023 öffentlich aus, der Planentwurf wurde 2025 für zwei Monate öffentlich ausgelegt. Nach abschließender Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fasste der Stadtrat am 01.07.2026 den Feststellungsbeschluss.
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist einschließlich Begründung mit Umweltbericht online unter jena.de/fnp unter der Rubrik „Downloads“ öffentlich einsehbar.
Hintergrund: Was ist ein Flächennutzungsplan?
Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen in einem grobmaschigen Strukturkonzept für einen langfristigen Zeithorizont von ca. 15 Jahren dar. Dabei schafft er kein unmittelbares Baurecht für einzelne Grundstücke, sondern dient vielmehr als wichtige Grundlage für künftige Bebauungspläne und städtebauliche Entscheidungen. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gehört gemäß Baugesetzbuch zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt.