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Schiedspersonen für Jena gesucht

06.03.2026

Wer sich gesellschaftlich engagieren und helfen möchte, Konflikte außergerichtlich zu lösen, kann sich als Schiedsperson im Ehrenamt bewerben. Bewerberinnen und Bewerber für dieses Ehrenamt sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre, nicht vorbestraft und in Jena wohnhaft sein.

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Schiedspersonen schlichten kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art und beenden diese durch den Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs.

Tätigkeiten in vielfältigen Bereichen

Tätig werden Schiedspersonen in ganz unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeldfragen und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, gute Kommunikationsfähigkeit, die Bereitschaft zur neutralen Vermittlung und Diskretion sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Bewerbungsmodalitäten

Interessierte werden gebeten, spätestens bis zum 31.03.2026 eine schriftliche Bewerbung per Mail zu senden an fd-recht@jena.de oder per Post an Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena. Benötigt wird ein kurzer Lebenslauf, ein knappes Motivationsschreiben sowie eine MfS-Erklärung für Schiedspersonen. Dies ist eine Eigenerklärung, die Bewerber für das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes abgeben müssen. Sie dient der Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) der DDR.