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Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bauvorhaben „dotsource Campus“ Saalbahnhofstr. 11-15

Die öffentliche Beteiligung erfolgt nach § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Zustimmungsentscheidung der Gemeinde auf Grundlage des § 36a Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB.

Anlass

Mit dem am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurden im Baugesetzbuch neue Regelungen geschaffen, die die Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben durch Befreiungen oder Abweichungen vom geltenden Baurecht erleichtern sollen (sog. Bauturbo). Voraussetzung für die Anwendung dieser Sonderregelungen, wie im vorliegenden Fall, ist jedoch die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB. Um der Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Erteilung dieser Zustimmung die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Vorhaben zu äußern, kann nach Ermessen der Gemeinde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Im Rahmen dieser optionalen Beteiligung können Stellungnahmen zu dem Antrag abgegeben werden.

Für das Vorhaben wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan VBB-J 46 „dotSource Campus“ aufgestellt. Nach erteilter Baugenehmigung (Aktenzeichen B-92/2025) für das Wohn- und Geschäftshaus „dotsource Campus“ (Wohn- und Geschäftshaus), Saalbahnhofstraße 11-15 (Gemarkung Jena, Flur 7, Flurstücke 113/2, 114/2, 115/2) liegt ein Änderungsantrag zum Bauantrag vor. Mit diesem sollen Büroflächen im 4. und 5. Obergeschoss in 48 zusätzliche Wohnungen umgenutzt werden. Dafür bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3 BauGB zur Abweichung von der Büronutzung. 

Gestrichelt umrandeter Bereich = Lage des Vorhabens (ohne Maßstab, eingenordet)
Gestrichelt umrandeter Bereich = Lage des Vorhabens (ohne Maßstab, eingenordet)

Veröffentlichung der Antragsunterlagen

Um der Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Vorhaben zu äußern, werden Auszüge aus den Unterlagen zum Bauvorhaben mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten inklusive aktualisiertem Verkehrsgutachten etc. werden in der Zeit, vom 10.08.2026 bis einschließlich 21.08.2026 im nebenstehenden Download-Bereich zum Abruf zur Verfügung bestellt.

Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Antragsunterlagen vom 10.08.2026 bis einschließlich 21.08.2026 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten in gedruckter Form einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Bauvorhabens kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung unter 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 21.08.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 21.08.2026 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an:

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Stadtplanung
Postfach 100 338
07703 Jena

Neben den Auszügen aus den Antragsunterlagen werden folgende Fachgutachten, sonstige umweltrelevante Fachbeiträge sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen bzw. Äußerungen veröffentlicht:

  • Auszug Antragsunterlagen mit Grundrissen 4. und 5. OG, Schnitte und Ansichten und einem Erläuterungsbericht (Betriebsbeschreibung, Flächenberechnungen, Nachweise etc.)
  • Verkehrsgutachten mit Aussagen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens, zu den Belastungen des umliegenden Verkehrsraums und zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs 

Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde den jeweils zuständigen Organen zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Entscheidung über das Vorhaben unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetz-buch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Standort

Fachdienst Stadtplanung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland