Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Zutritt in Gebäude der Stadt Jena nach Terminvergabe mit 3G-Nachweis möglich

08.12.2021

Vor dem Hintergrund der Infektionslage gilt für den Zutritt zum Rathaus sowie allen anderen Verwaltungsdienststellen der Stadt Jena ab 11.12.2021 die sogenannte 3GRegel.

Das heißt, wer aus dringenden Anlässen die Gebäude der Stadtverwaltung, den Bürgerservice oder für Beratungen die städtischen Eigenbetriebe aufsuchen muss, sollte dies nur tun, wenn er geimpft oder genesen ist oder über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCRTests gilt eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden). 

Nach wie vor gilt im Rathaus und den städtischen Verwaltungsgebäuden die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OPMaske oder FFP2-Schutzmaske). Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann auch auf das Tragen der Bedeckung verzichtet werden. Hier wird um eine Information an die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter gebeten.

Als VorsorgeMaßnahme in der aktuellen CoronaPandemie werden Sprechzeiten in den publikumsintensiven Ämtern der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Eine Übersicht der Kontakte in die Stadtverwaltung ist auf jena.de zu finden. Bei der Terminzusage wird dann individuell der Weg ins Haus beschrieben.