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VBB-J 47 "Solarquartier - Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena" - Entwurf

Veröffentlichung im Internet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 17.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-J 47 „Solarquartier – Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena“ gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Übersichtplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Gestrichelt umrandeter Bereich - Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Geltungsbereich und Planungsziele

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Spittelplatz, im Westen durch die Straße „Am Anger“, im Süden durch die „Käthe-Kollwitz-Straße“ und im Osten durch die „Saalbahnhofstraße“ begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke der Gemarkung Jena, Flur 7: Flurstücke 108/5, 108/7, 112/2 (teilweise), 155/22 (teilweise), Flur 8: 1/12 (teilweise), 94/1 (teilweise), Flur 13: 193/3 (teilweise), mit einer Fläche von insgesamt rd. 0,3 ha. Bei einem Teil der in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogenen Flurstücke handelt es sich um bestehende öffentliche Verkehrsflächen, die für die geordnete Erschließung (vgl. § 12 Abs. 4 BauGB) des Vorhabens herangezogen werden.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hochhauses im Bereich den Spittelplatzes, eines fünf bis siebenstöckigen Wohngebäudes entlang der Straße „Am Anger“ und „Käthe-Kollwitz-Straße“.

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan VBB-J 47 „Solarquartier - Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena“ eine zulässige Grundfläche von deutlich weniger als 20.000 Quadratmetern ausweist, die Zulässigkeit von Wohn- und Büronutzungen auf Flächen begründen soll, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, wird er entsprechend § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB-J 47 „Solarquartier - Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geäußert.

Entwurf veröffentlicht

Der vom Stadtrat am 17.12.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB-J 47 „Solarquartier – Wohnbebauung Saalbahnhofstraße Jena“  –  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, der Begründung mit Maßnahmeblättern sowie weiterer Anlagen – wird in der Zeit vom 19.01. bis einschließlich 27.02.2026 veröffentlicht.

Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen vom 19.01. bis einschließlich 27.02.2026 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung unter 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 27.02.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 27.02.2026 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an:

Stadtverwaltung Jena
Postfach 100 338
07703 Jena

Öffentliche Informationsveranstaltung und Modell

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung ist eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, bei der Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben wird. Diese findet voraussichtlich am 22.01.2026 in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Am Lutherplatz 3 ab 18:00 Uhr statt.

Ergänzend zu den Planunterlagen ist ein städtebauliches Modell des Vorhabens und der umgebenden Bebauung öffentlich im Raum 02_02, 2.OG, Am Anger 26, einsehbar. Fotos des Models sind den ausliegenden Unterlagen beigefügt.

Folgende Fachgutachten und sonstige umweltrelevanten Stellungnahmen wurden erstellt und liegen öffentlich aus:

  • Fachgutachten „Gutachterliche Stellungnahme – Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen“ (ergänzend hierzu der 1. Nachtrag) mit Ermittlung und Beurteilung der auf die geplante Baufläche einwirkenden Verkehrsgeräusche sowie Aussagen zum Schallimmissionsschutz und Schallimmissionen ausgehend vom Plangebiet

  • Fachgutachten „Verkehrsuntersuchung“ in Verbindung mit „Mobilitätskonzept“ mit Aussagen zur Bestandsanalyse, Ermittlung von Vergleichswerten und Bedarfsabschätzung, Ermittlung der Kfz- und Fahrradabstellplätze

  • Fachgutachten „Kampfmittelrecherche“ mit Aussagen zur Wahrscheinlichkeit von vorhandenen Kampfmitteln

  • Fachgutachten „Geotechnischer Untersuchungsbericht“ (ergänzend hierzu die 1. Ergänzung) mit Aussagen zum vorhandenen Baugrund und dessen Bebaubarkeit und Belastbarkeit 

  • Fachgutachten „Altlasten“ mit Aussagen zu den vorherigen Nutzungen und umweltrelevante Sachverhalte sowie Ableitung von Anhaltspunkten für das Vorliegen oder den Ausschluss eines Gefahrenverdachtes 

  • Fachgutachten „Besonnungssituation“ mit Aussagen zur Besonnungssituation und Verschattungssituation nach DIN EN 17037 zu Umgebungs- und Eigenverschattung

  • Fachgutachten „Windkomfort“ mit Aussagen zu Windverhältnissen auf Fußgängerniveau und auf den Dachterrassen

  • Fachgutachten „Klimaökologisches Gutachten“ mit Aussagen zum Kaltlufthaushalt, Kaltluftströmungsfeld und Kaltluftvolumenstrom im Vergleich zwischen Bestand und Bebauung

  • Fachgutachten „Lufthygienische Untersuchung“ mit Aussagen zu der Luftschadstoffkonzentration ausgelöst durch den Fahrzeugverkehr

  • Fachgutachten „Hydrogeologie Vorabinformation“ mit Aussagen zur Einschätzung der Auswirkungen des Gebäudes im Hinblick auf die Beeinflussung der Grundwasserströmung und Aussagen zur Bauwasserhaltung

  • Fachgutachten „Baumschutzkonzept und Baumschutz auf Baustellen“ mit Aussagen zu Baumschutzmaßnahmen, schadenbegrenzende Maßnahmen und Gefahren bei der Wasserhaltung für Bäume sowie konkrete Handlungsempfehlungen 

  • Fachgutachten „Stellungnahme Baumbestand“ mit Aussagen zum vorbereitenden Baumschutz für die Bestandsbäume im Plangebiet sowie Handlungsempfehlungen 

  • Fachgutachten „Vogelschlag“ mit Aussagen zur Raumanalyse und Häufigkeit von Flugbewegungen im Plangebiet, Ermittlung von Vermeidungsmaßnahmen

  • Entwässerungskonzept und Überflutungsnachweis für ein 100-jähriges Regenereignis

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu Denkmalschutz, Klimaschutz, Vogelschlag, Dachbegrünung, zum Natur- und Immissionsschutz, zur Klimaoptimierung und zu Niederschlagswasser sowie zum Überflutungsnachweis

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und können auf den Internetseiten der Stadt eingesehen werden:

  • Schriftenreihe zur Stadtentwicklung N° 3 „Handbuch Klimawandelgerechte Stadtentwicklung für Jena“ mit Aussagen zum Stadtklima, Auswirkungen des Klimawandels in Jena sowie Handlungsempfehlungen für das Stadtgebiet sowie die einzelnen Ortsteile

  • Schriftenreihe zur Stadtentwicklung N° 7 „Bäume in Jena“ – Stadt- und Straßenbäume in Jena – Stadtbaumkonzept

  • Richtlinie der Stadt Jena zur Minderung der Lichtverschmutzung mit Aussagen zur Vermeidung und Reduzierung der Lichtverschmutzung 

Gemäß der aktuellen Fassung des BauGB ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Öffentlichkeit eine oder mehrere andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Information anzubieten. Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt im Verwaltungsgebäude Am Anger 26.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Standort

Fachdienst Stadtplanung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland