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Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-Wz 06 "Wohnbebauung Oßmaritzer Straße" - Entwurf

Veröffentlichung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 28.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Winzerla und liegt am Nordrand des alten Ortskerns. Es umfasst die die Fläche der ehemaligen Waschanlage sowie die Fläche eines aufgegebenen Discounters zwischen dem Hugo-Schrade-Stichweg im Norden und der Oßmaritzer Straße im Süden. Im Westen wird das Plangebiet durch die Halle des Vereines „Hilfe zur Selbsthilfe e.V.“ gefasst, im Osten befinden sich Privatgrundstücke und eine Fernwärmeverteilerstation der Stadtwerke. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen (Baurecht) für die Errichtung von neun mehrgeschossigen Stadthäusern einschließlich Tiefgarage.

Der vom Stadtrat am 28.02.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VBB-Wz 06 „Wohnbebauung Oßmaritzer Straße“ - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) sowie der Begründung mit Maßnahmeblättern - wird in der Zeit vom 08.04. bis einschließlich 18.05.2024 hier veröffentlicht.

Eingenordeter Übersichtslageplan VBB-Wz 06 mit Geltungsbereich
Gestrichelt umrandeter Bereich = gemäß Entwurf vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Ergänzende Möglichkeiten zur Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen vom 08.04. bis einschließlich 18.05.2024 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 18.05.2024 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per E-Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 18.05.2024 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an: 

Stadtverwaltung Jena

Postfach 100 338

07703 Jena.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Fachgutachten, sonstige umweltrelevante Fachbeiträge sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen bzw. Äußerungen veröffentlicht:

  • Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zum Plangebiet, zu übergeordneten Planungen, zum Planungskonzept und zu den Auswirkungen der Planung
  • Geotechnische Baugrunduntersuchungen mit Aussagen zu durchgeführten Untersuchungen, zur Baugrundsituation sowie Ergänzung zum Umgang mit Aushub und Handlungsempfehlungen
  • Schalltechnische Untersuchung mit Untersuchungen und Prognosen zum Gewerbe- und Verkehrslärm sowie zu Schallschutzmaßnahmen
  • Vorbemessung zum Überflutungsnachweis
  • Zusammenstellung umweltrelevanter Stellungnahmen
    • Untere Denkmalbehörde
    • Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
    • Naturschutzbeirat Jena
    • Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen
    • Fachdienst Umweltschutz
    • JENA-GEOS GmbH
    • JenaWasser
    • Kommunale Immobilien Jena (KIJ)
    • Kommunalservice Jena (KSJ)
    • Jenaer Nahverkehr, Nachbar)

Gemäß der aktuellen Fassung des BauGB ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Öffentlichkeit eine oder mehrere andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Information anzubieten. Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt im Verwaltungsgebäude Am Anger 26.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o. g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Standort

Fachdienst Stadtplanung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland