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Vorentwurf für den Bebauungsplan B-Mr 10 „Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda“ im Ortsteil Münchenroda

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 19.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich südlich des Rundplatzdorfes und der Münchenrodaer Straße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die Planung korrespondiert mit dem aktuellen Planungsstand der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP). Im 2025 öffentlich ausgelegten FNP-Entwurf sind die zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Wohnbauflächen dargestellt. 

In der aktualisierten Wohnbauflächenkonzeption Jena 2035 vom 29.08.2022 wird das Gebiet als geeignet für die Errichtung von Einfamilienhäusern eingestuft. Die Fläche wird dort unter dem Kürzel „D13“ mit einem Potenzial für ca. 40 Wohneinheiten aufgelistet.

Darstellung B-Plan des Wohngebiets Am Golfplatz Münchenroda
B-Mr 10 "Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda"

Vorentwurf veröffentlicht

Der Vorentwurf für den Bebauungsplan B-Mr 10 „Wohngebiet Am Golfplatz Münchenroda“ im Ortsteil Münchenroda, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Vorhabenbeschreibung sowie die bereits vorliegenden Gutachten / umweltbezogenen Stellungnahmen (Artenschutz, Biotopübersicht, Geologie und Baugrund, Kampfmittel, Golfplatzsicherheit) bzw. Unterlagen zur Erschließung werden in der Zeit vom 19.06. – 06.07.2026 auf der Internetseite der Stadt Jena veröffentlicht.

Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen vom 19.06. bis einschließlich 06.07.2026 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Am Montag, den 29.06.2026 um 18:30 Uhr findet im Vereinshaus Münchenroda eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt. Dabei wird die Planung vorgestellt und es besteht die Gelegenheit, Fragen zur Planung zu stellen sowie Stellungnahmen zur Planung schriftlich abzugeben.

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Vorentwurfs kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung unter 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 06.07.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 06.07.2026 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an:

Stadtverwaltung Jena
Postfach 100 338
07703 Jena

Gemäß der aktuellen Fassung des BauGB ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Öffentlichkeit eine oder mehrere andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Information anzubieten. Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt im Verwaltungsgebäude Am Anger 26.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Standort

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Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland