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Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. B-Lo 03 F.1 „Lobeda-Süd LS 2, 1. Änderung und Ergänzung“ im Ortsteil Neulobeda

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 22.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Lobeda-Süd LS 2“ im Bereich der im Lageplan farbig dargestellten Flächen zu ändern bzw. zu erweitern.

Es handelt sich um eine weitgehend ebene Fläche im Norden des Plangebietes, auf der bislang Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt sind sowie ein östlich angrenzendes, als landwirtschaftliche Wiesenfläche genutztes Grundstück.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der vorhandenen Flächenreserven für eine gewerbliche Nutzung, verbunden mit der Sicherung der vorrangigen Ansiedlung von Betrieben des produzierenden Gewerbes.

Die Planung korrespondiert mit dem aktuellen Planungsstand der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP). Im 2025 öffentlich ausgelegten FNP-Entwurf sind die zur Bebauung vorgesehenen Flächen als Gewerbeflächen dargestellt.

Geplante Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes Lobeda-Süd LS 2
Geplante Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes Lobeda-Süd LS 2

Vorentwurf veröffentlicht

Der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. B-Lo 03 F.1 „Lobeda-Süd LS 2, 1. Änderung und Ergänzung“ im Ortsteil Neulobeda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen, die Begründung zum Bebauungsplan mit Maßnahmenblättern für die grünordnerischen Festsetzungen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Artenschutzmaßnahmen und Abstandsregelungen zur Autobahn sowie die bereits vorliegenden Gutachten bzw. umweltbezogenen Stellungnahmen (Altlasten, Immissionsschutz) werden in der Zeit vom 19.06. – 06.07.2026 auf der Internetseite der Stadt Jena veröffentlicht.

Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen vom 19.06. bis einschließlich 06.07.2026 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Vorentwurfs kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung unter 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 06.07.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 06.07.2026 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an:

Stadtverwaltung Jena
Postfach 100 338
07703 Jena

Gemäß der aktuellen Fassung des BauGB ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Öffentlichkeit eine oder mehrere andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Information anzubieten. Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt im Verwaltungsgebäude Am Anger 26.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Standort

Fachdienst Stadtplanung

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland